letzte Mutation 11.08.2020
Einleitung
Aus Sicherheitsgründen sind Lohnabrechnungen von temporären ArbN nicht mutierbar.
Somit sind Korrekturen nur durch das Löschen der Lohnabrechnung und erfassen / mutieren in der Rapporterfassung möglich.
Wir unterscheiden die Lohnabrechnungen in folgende Kategorien:
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Provisorische Lohnabrechnungen, welche in der Rapporterfassung, Register [Akonto] für das Ermitteln des Akontoguthaben erstellt wurden.
Hinweise:
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Im Kapitel Akonto finden Sie weitere Informationen zum Erstellen einer provisorischen Lohnabrechnung.
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Im Kapitel Lohnabrechnungen Übersicht finden Sie unter der Beschreibung zum Feld 'provisorisch /definitiv' weitere Informationen zu den provisorischen Lohnabrechnung.
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Lohnabrechnungen für temporäre ArbN, welche aufgrund der Rapportverbuchung entstehen.
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Lohnabrechnungen für internes Personal mit Monats- oder Stundenlohn
Allgemeine Hinweise zu den Lohnabrechnungen von Temporären
Lohnkorrekturen:
Berechnung des ALV1- und UV-pflichtigen Gehalts (Gültig ab 2016)
Der maximal pflichtige ALV1- und UV-Betrag ist:
Pro Jahr: CHF 148'200.-
Pro Monat: CHF 148'200.- / 12 = 12'350.-
Pro Tag: CHF 148'200.- / 360 = 411.65
Bsp. Lohnabrechnungs-Datum 15.01.2019 Gehalt für diese Zeit = CHF 8'000.-
Berechnung des ALV1- und UV-pflichtiger Betrag für 15 Tage: 15 Tage x 411.65 = 6'174.75
Hinweise:
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Das System berücksichtigt bei der Berechnung immer sämtliche Lohnabrechnungbeträge des Jahres.
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Falls in einer Lohnabrechnung im selben Jahr das Einkommen >dem ALV1- und UV-pflichtigen Betrag war und dies aufgrund einer neuen Lohnabrechnung nicht gerechtfertigt war, wird dieser Betrag automatisch bei der nächsten Lohnabrechnung wieder korrigiert.
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Bei der Berechnung der Tage werden Arbeitsunterbrüche (gemäss Anstellungsperioden) abgezogen.
Berechnung der Beiträge für AHV, UV, KTG und BVG-Basis:
Bei der Berechnung der AHV, UV, KTG und BVG-Basis wird der 'Ferien- und 13.Mt-Anteil', welcher in einen Fond zurückgestellt wird, nicht berücksichtigt.
Dafür wird die Auszahlung des Ferien- oder 13.-Mt.-Anteil in die AHV, UV, KTG und BVG-Basis berechnet.
Berechnung der FAR- und WBK/VZK-Basis:
Bei der Berechnung der FAR- und WBK/VZK-Basis wird der 'Ferien- und 13.Mt-Anteil' immer berücksichtigt, auch wenn dieser Anteil in ein Fond gebucht wird.
Dafür wird die Auszahlung des Ferien- oder 13.-Mt.-Anteil nicht in die FAR- und WBK/VZK-Basis Basis berechnet.
Muster Lohnabrechnung:
Die B&F Solutions hat eine Musterlohnabrechnung erstellt, welche verschiedene Erläuterungen und Hinweise enthält.
Diese sollte dazu beitragen, die Lohnabrechnungen und deren Inhalt verständlich zu machen.
Diese Musterlohnabrechnung kann durch Sie angepasst werden und z. Bsp. für die Ausbildung interner Mitarbeiter genutzt oder als PDF auf Ihrer Homepage veröffentlicht werden.
Bitte verlangen Sie die Musterlohnabrechnung bei Bedarf direkt bei B&F Solutions.
Urlaubssaldo:
Der Urlaubssaldo entspricht bei temporären ArbN im Stundenlohn dem Wert aller Ferienbuchungen bis zum Datum der Lohnabrechnung (Guthaben aus Arbeitsleistungen, abzüglich allen Ferienbezügen durch Rapporterfassung unter der Lohnart '135 Ferienbezug'), welche im Leistungskalender gespeichert, bzw. verwaltet werden.