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Lohnabrechnungen

letzte Mutation 11.08.2020
 
 
Einleitung
Aus Sicherheitsgründen sind Lohnabrechnungen von temporären ArbN nicht mutierbar.
Somit sind Korrekturen nur durch das Löschen der Lohnabrechnung und erfassen / mutieren in der Rapporterfassung möglich.
 
Wir unterscheiden die Lohnabrechnungen in folgende Kategorien:
 
 
Allgemeine Hinweise zu den Lohnabrechnungen von Temporären
 
Lohnkorrekturen:
Im Kapitel Lohnkorrekturen & TWM-Mutationen finden Sie Informationen zu diesem Thema.
 
Berechnung des ALV1- und UV-pflichtigen Gehalts (Gültig ab 2016)
Der maximal pflichtige ALV1- und UV-Betrag ist:
Pro Jahr:    CHF 148'200.-
Pro Monat: CHF 148'200.- / 12 = 12'350.-
Pro Tag:     CHF 148'200.- / 360 =   411.65
Bsp. Lohnabrechnungs-Datum 15.01.2019 Gehalt für diese Zeit = CHF 8'000.-
Berechnung des ALV1- und UV-pflichtiger Betrag für 15 Tage: 15 Tage x 411.65 = 6'174.75
Hinweise:     
Berechnung der Beiträge für AHV, UV, KTG und BVG-Basis:
Bei der Berechnung der AHV, UV, KTG und BVG-Basis wird der 'Ferien- und 13.Mt-Anteil', welcher in einen Fond zurückgestellt wird, nicht berücksichtigt.
Dafür wird die Auszahlung des Ferien- oder 13.-Mt.-Anteil in die AHV, UV, KTG und BVG-Basis berechnet.
 
Berechnung der FAR- und WBK/VZK-Basis:
Bei der Berechnung der FAR- und WBK/VZK-Basis wird der 'Ferien- und 13.Mt-Anteil' immer berücksichtigt, auch wenn dieser Anteil in ein Fond gebucht wird.
Dafür wird die Auszahlung des Ferien- oder 13.-Mt.-Anteil nicht in die FAR- und WBK/VZK-Basis Basis berechnet.
 
Muster Lohnabrechnung:
Die B&F Solutions hat eine Musterlohnabrechnung erstellt, welche verschiedene Erläuterungen und Hinweise enthält.
Diese sollte dazu beitragen, die Lohnabrechnungen und deren Inhalt verständlich zu machen.
Diese Musterlohnabrechnung kann durch Sie angepasst werden und z. Bsp. für die Ausbildung interner Mitarbeiter genutzt oder als PDF auf Ihrer Homepage veröffentlicht werden.
Bitte verlangen Sie die Musterlohnabrechnung bei Bedarf direkt bei B&F Solutions.
 
Urlaubssaldo:
Der Urlaubssaldo entspricht bei temporären ArbN im Stundenlohn dem Wert aller Ferienbuchungen bis zum Datum der Lohnabrechnung (Guthaben aus Arbeitsleistungen, abzüglich allen Ferienbezügen durch Rapporterfassung unter der Lohnart '135 Ferienbezug'), welche im Leistungskalender gespeichert, bzw. verwaltet werden.