Das Lohnjournal wird oft von Behörden und zum Teil von Versicherungen als Beilage, bzw. Einkommensnachweis, verlangt.
Mittels dieser Schaltfläche kann jeder Benutzer für einzelne Personen (exkl. interne MitarbeiterInnen) das Lohnjournal ausgedruckt werden.
Per ende Jahr muss (durch ein dazu berechtigter Benutzer) für alle Mitarbeiter gemäss Kapitel 'Lohnjournal inkl. Rekapitulation' das Lohnjournal etc. ausgedruckt und abgelegt werden.
Die gesetzlichen Lohnauswertungen beziehen sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr.
Deshalb kann jeweils nur für ein Abrechnungsjahr, welches durch Sie bestimmbar ist, ein Lohnjournal erstellt werden.