letzte Mutation 06.06.2023
Einleitung:
Im Fenster [Personalien A] werden (exklusiv den QS-Tarifinfos) die Daten für QS-Pflichtige inkl. diverse Informationen zum Ausfüllen des Anmeldeformular für EU-/EFTA-Staatsangehörige, welches dem zuständigen Amt für Migration oder der Wohngemeinde zugestellt wird verwaltet.
Pass gültig bis
Hier muss bei QS-pflichtigen das Bis-Datum der Pass oder ID erfasst werden.
Hinweis Da für QS-pflichtige bei einem Bewilligungsgesuch ein gültiger Ausweis (Pass/ID) vorhanden sein muss, wird 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit im Pendenzenfenster und unter Pendenzen, Register [Bewilligungen] eine entsprechende Pendenz generiert.
QS-Angaben
Bei der Ersterfassung einer Person, werden hier die Quellensteuer-Parameter ('QS-Pflicht', der 'Flüchtlings-Status', 'Bewilligungstyp' und die 'Kirchensteuer') hier erfasst und verwaltet.
Hinweise
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Beim Erfassen der ersten Anstellungsperiode wird der Inhalt dieser Quellensteuer-Parameter in die gleichnamigen Felder der Anstellungsperiode kopiert
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Wenn eine Anstellungsperiode besteht, sind hier keine Mutationen mehr möglich, bzw. die Felder schreibgeschützt und hier werden immer die Quellensteuer-Parameter der letzten Anstellungsperiode angezeigt
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Mutation der QS-Angaben gelten immer ab Beginn des Folgemonats und müssen im Register [Anstellungsperioden] vorgenommen werden.
QS-Pflicht
Wählen Sie hier, ob Quellensteuer-Pflicht für den ArbN besteht.
Flüchtling
Wählen Sie hier 'Ja', wenn QS-pflichtige Personen einen Flüchtlings-Status haben.
Hinweis Arbeitgeber haben eine Meldepflicht, wenn Sie Personen mit Flüchtlings-Status anstellen. Diese Meldepflicht kann im TWM mittels folgendem Datumsfeld 'Meldepflicht für Flüchtlinge erledigt' kontrolliert / verwaltet werden.
Meldepflicht für Flüchtlinge erledigt
Erfassen Sie hier das Datum, an welche das Meldeverfahren für einen Flüchtling, bzw. Asylanten erledigt wurde.
Bewilligungstyp
Wählen Sie hier, die Art der Bewilligung für den ArbN, es stehen folgende Bewilligungen zur Auswahl:
Asylant anerkannt (N) (wir empfehlen Personaldienstleister abzuklären, ob die Person in der Schweiz arbeiten darf)
Asylant provisorisch (F) (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht, die Bewilligung ist unbefristet gültig, der ArbN ist für die Verlängerung der Bewilligung verantwortlich)
Aufenthaltsbewilligung (B) (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich. Bei B-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
CH-Pass /ID (der ArbN hat einen CH-Pass, ist nicht QS-Pflichtig und es wird somit keine Bewilligung benötigt).
Grenzgänger Wochenaufenthalter (Gw) (Grenzgänger Wochenaufenthalter sind auf einer CH-Gemeinde angemeldet und werden mit dem QS-Tarif gemäss deren Wohnsitz abgerechnet.
Hinweis Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
Grenzgängerbewilligung (G) (der ArbG ist für die Bewilligung und die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
Hinweise
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Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
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Wenn der ArbN auf keiner CH-Gemeinde angemeldet ist, muss der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet werden.
Kurzaufenthaltsbewilligung (L) (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht und der ArbN ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei einer Kurzaufenthaltsbewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
Meldeverfahren (M) (es besteht eine ArbG Melde- und Bewilligungspflicht und der ArbG ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei M-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet).
Niederlassungsbewilligung (C) (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
QS-pflichtige Schweizer (CH) (Auslandschweizer sind QS-pflichtig, ausser Sie können mittels Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungsausweis der Wohngemeinde bestätigen, dass sie ordentlich besteuert werden. QS-pflichtige Auslandschweizer müssen beim zuständigen QS-Amt angemeldet werden und der QS-Tarif gemäss Firmensitz wird angewendet.
Schutzbedürftige (S) (diese Bewilligung berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden. Jeder Stellenantritt und- wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung. Schutzbedürftige werden mit dem QS-Tarif gemäss ihrem Wohnsitz abgerechnet. Diesen Ausweis erhalten z.B. Flüchtlinge aus der Ukraine)
Hinweis Die Bewilligungen können nur durch B&F unter den 'TWM Vorgaben', Tabelle 'System Vorlagen', unter der 'Untergruppe' 'Bewilligungen' mutiert werden.
Gültig ab-bis:
Datumsfelder für den Zeitraum, in dem die Bewilligung gültig ist.
Hinweise
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Die Bewilligungsgültigkeit, bzw. das bis-Datum wird bei der Bewilligung M und G beim Erstellen und öffnen der Einsätze geprüft.
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Ab 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit wird im Pendenzenfenster und unter Pendenzen, Register [Bewilligungen] eine entsprechende Pendenz generiert.
Kirchensteuer-Pflicht
Tragen Sie hier bei Quellensteuerpflichtigen Personen den Status der Kirchensteuerpflicht ein.
Tipp: Personen, welche konfessionslos oder nicht 'katholisch' / 'reformiert' sind, erhalten den Wert 'ohne'.
QS-An/-Abmeldung inkl. per-Datum
Wählen Sie hier, den Status der QS-Anmeldung und das Datum der Mutation.
Es stehen folgende Status zur Auswahl:
Unbekannt (Standardwert)
Angemeldet (der ArbN wurde beim zuständigen QS-Amt, bzw. Migrationsamt angemeldet)
Tarifmeldung erhalten (der ArbG hat vom zuständigen Amt die Tarifmeldung erhalten)
Abgemeldet (der ArbN wurde beim zuständigen Amt abgemeldet)
Hinweise
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Bitte geben Sie jeweils im Datumsfeld 'per' das Datum der Statusmutation, bzw. des Ereignisses ein.
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Bei ArbN mit B-Bewilligung ohne QS-Pflicht wird eine Pendenz generiert, wenn dieses Datum die Anzahl Tage gemäss 'TWM-Einstellung Mandant' Register [Prüfungen] überschritten hat.
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Die Verwaltung der QS-Anmeldung ist die Voraussetzung der 'QS-Anmeldung' Pendenzenkontrolle!
ZEMIS-Nr.
Tragen Sie hier bei Ausländer die ZEMIS gemäss der Arbeitsbewilligung ein.
Hinweis: Diese wird auf verschiedenen Meldungen aufgeführt!
Religion
Geben Sie hier die Religion ein.
Geburts-Land/Ort
Das Geburtsland und der Geburtsort werden beim Erstellen des 'ALV-Arbeitgeberbescheinigung international', bzw. auf das Beilageblatt 'PD U1' übernommen.
Aufenthaltszweck
Erfassen Sie hier den Zweck des Aufenthaltes in der Schweiz des ArbN.
Vorbestraft / Grund
Falls eine ArbN vorbestraft ist, können Sie hier den Grund dazu erfassen.
Krankenkasse
Abrechnung:
Bestimmen Sie hier den Status der Krankenkasse wie folgt:
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Durch Arbeitgeber (Option, wenn der Person pro Lohnverarbeitung eine KK-Pauschale abgezogen wird)
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Eigene (der Arbeitnehmer hat eine eigene Versicherung, z. Bsp. alle Schweizer oder Ausländer mit Nachweis)
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unklar (Standardwert, gilt wenn die Mitgliedschaft einer Krankenkasse noch unklar ist)
CHF: Wenn Sie im Feld 'Abrechnung', 'durch Arbeitgeber' wählen, wird der KK-Abzugsbetrag aus den TWM-Einstellungen übernommen. Dieser Betrag kann ArbN-spezifisch angepasst werden.
Gültig ab-bis: Geben Sie hier ein, ab und bis wann die Krankenkassenpflicht besteht.
KK-Name: Wenn Sie im Feld 'Abrechnung', 'Eigene' wählen, können Sie hier den Name der ArbN-Krankenkasse eingeben.
Hinweise:
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Unter den 'TWM-Einstellungen', Register [KTG/KK] kann die Verwaltung der Krankenkasse aktiviert und der Standard des KK-Abzug bestimmt werden.
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Beim erfassen einer neuen Person wird dieser KK-Abzug automatisch als Standardwert übernommen.
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Die Felder 'Krankenkasse' bestehen nur, wenn unter 'TWM-Einstellungen' das Flag 'Krankenkassen verwalten' aktiv ist.
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Bei einer Lohnabrechnung zwischen dem 'Gültig ab-/bis-Datum', wird der KK-Abzug automatisch in den Lohn gebucht.
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Wenn im gleichen Monat zwei Lohnabrechnungen gemacht werden, erfolgt der KK-Abzug nur auf einer Lohnabrechnung.