letzte Mutation 7.08.2023
Einleitung
Im Bereich Anstellungsperioden werden die Ein- und Austrittsperioden inkl. den spezifischen Eigenschaften betreffend UV-Betriebsteil, UV-Code sowie die Quellensteuer-Parameter für QS-pflichtige verwaltet.
Diese Daten bilden die Basis für den NBUV- und bei ArbN mit Monatslohn, für den QS-Abzug auf der Lohnabrechnung sowie die Ein- und Austritte auf dem Lohnausweis, der QS-Abrechnung und die Unterteilung nach UV-Betriebsteil auf der UV-Jahresliste.
Die Verwaltung der Anstellungsperioden erfolgt gemäss folgenden Regeln automatisch oder manuell.
TWM generiert automatisch eine Anstellungsperiode bei folgenden Voraussetzungen:
-
-
Arbeitsunterbruch; wenn gemäss Rapporterfassung einer folgender Arbeitsunterbruch erfolgte:
-
14 Tage bei Personen mit QS-Pflicht;
-
35 Tage bei Personen ohne QS-Pflicht- und Rentner;
-
Bei einem Wechsel des UV-Betriebsteil oder UV-Code; bei der Rapportverbuchung, wenn die zu verbuchenden Rapporte unter einem Einsatz mit anderem UV-Betriebsteil oder UV-Code erfasst wurden, als diejenigen in der aktuellen Anstellungsperiode.
Bei QS-pflichtigen ArbN muss manuell eine neue Anstellungsperiode generiert werden, wenn eine der folgenden Quellensteuerbedingungen ändert:
-
Ersteintritt; (Das Eintritts-Datum muss der erster Arbeitstag sein, damit die QS-Basis korrekt hochgerechnet wird).
-
Wohnsitz; (Wechsel von PLZ/Ort) (Wohnsitzwechsel gelten immer erst ab Beginn des Folgemonats).
-
Tarifgruppe; (Bei Wechsel des Zivilstandes oder der Arbeitssituation des Partner).
-
Kinderzuwachs, Kinderreduktion; (Mutationen der Anzahl Kinder gelten in der Regel ab Beginn des Folgemonats. Bestimmte Kantone 'z.Bsp. Kt. Aargau' akzeptieren jedoch auch als Beginn der erste Tag des Geburtsmonats).
-
Kirchensteuer; Hinweis: (Die Kirchensteuerpflicht gilt nur in bestimmten Kantonen ab Beginn des Folgemonat).
-
Bewilligungswechsel; (Bewilligungswechsel gelten immer erst ab Beginn des Folgemonats).
-
Rückfall zur Quellsteuer; (Person fällt zurück in die QS-Pflicht. Siehe dazu auch folgende Hinweise).
Bei QS-pflichtigen ArbN wird beim Erfassen einer 'provisorischen Lohnabrechnung' und der 'Rapportverbuchung in den Lohn' durch das System aut. eine neue Anstellungsperiode generiert, wenn das System zwischen letztem- und neuem Rapporterfassungstag ein Unterbruch von >14 Tagen feststellt.
Hinweis Neu generierte Anstellungsperioden, welche durch das Erstellen einer 'provisorischen Lohnabrechnung' entstehen, werden durch das Löschen der 'provisorischen Lohnabrechnung' automatisch wieder gelöscht.
Hinweise zum Rückfall in die Quellensteuer
Eintritt
Das Eintrittsdatum muss bei QS-pflichtigen manuell auf den ersten Arbeitstag festgelegt werden.
Hinweis: Bei ArbN ohne QS-Pflicht, wird das Datum automatisch verwaltet.
Austritt
Das Austrittsdatum wird durch das System bei jeder 'Rapportverbuchung in Lohn' auf den letzten Arbeitstag, bzw. bei QS-Pflichtigen + 2 Tage (jedoch spätestens auf den letzten Tag des ausgewählten Monats) mutiert.
UV-Betriebsteil
Hier wird der einsatzspezifische UV-Betriebsteil eingegeben. Die wichtigsten UV-Betriebsteile sind:
A= Betriebsteil A Betrieb (Standardwert)
B= Betriebsteil B Untertags
Y= Betriebsteil Y interne
Z= Betriebsteil Z Büro
UV-Code
Hier wird der einsatzspezifische UV-Code eingegeben. Dieser Code definiert, wie ArbN versichert sind.
Die wichtigsten UV-Codes sind:
0= Nicht versichert, (gilt nur für ArbN, welche die dafür gültigen Kriterien gemäss SUVA erfüllen).
1= Mit NBUV 'Standardwert' (versichert mit NBUV-Abzug)
2= Ohne NBUV, (versichert ohne NBUV-Abzug, bzw. der NBUV-Abzug wird vom ArbG übernommen / bezahlt)
3= Nur BUV, (nur BUV versichert 'kein NBUV-Abzug', gilt wenn ArbN < als 8 Std. pro KW arbeiten)
Hinweis zu UV-Betriebsteil- und Code:
-
Die Prämien ändern sich in der Regel für jedes Jahr und müssen gemäss SUVA-Angaben unter den TWM-Einstellungen und Lohnoptionen im entsprechenden Geschäftsjahr spezifisch erfasst werden.
Quellensteuer Parameter / Einstellungen
Basiseinstellungen und Datenquellen betreffend Quellensteuer:
Hinweis Mutation der QS-Angaben gelten in der Regel immer ab Beginn des Folgemonats.
QS-Pflicht
Wählen Sie hier 'Ja' bei Quellensteuerpflichtigen ArbN.
Flüchtling
Wählen Sie hier 'Ja' wenn die QS-Pflichtige Personen einen Flüchtlings-Status hat.
Hinweis Arbeitgeber haben bei Flüchtlingen eine Meldepflicht. Weitere Infos dazu finden Sie im Kapitel Personalien A
Bewilligungstyp
Wählen Sie hier, die Art der Bewilligung für den ArbN, es stehen folgende Bewilligungen zur Auswahl:
Asylant anerkannt (N) (wir empfehlen Personaldienstleister abzuklären, ob die Person in der Schweiz arbeiten darf)
Asylant provisorisch (F) (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht, die Bewilligung ist unbefristet gültig, der ArbN ist für die Verlängerung der Bewilligung verantwortlich)
Aufenthaltsbewilligung (B) (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich. Bei B-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
CH-Pass /ID (der ArbN hat einen CH-Pass, ist nicht QS-Pflichtig und es wird somit keine Bewilligung benötigen).
Grenzgänger Wochenaufenthalter (Gw) (Grenzgänger Wochenaufenthalter sind auf einer CH-Gemeinde angemeldet und werden mit dem QS-Tarif gemäss deren Wohnsitz abgerechnet.
Hinweis Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
Grenzgängerbewilligung (G) (der ArbG ist für die Bewilligung und die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
Hinweise
-
Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
-
Wenn der ArbN auf keiner CH-Gemeinde angemeldet ist, muss der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet werden.
Kurzaufenthaltsbewilligung (L) (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht und der ArbN ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei einer Kurzaufenthaltsbewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
Meldeverfahren (M) (es besteht eine ArbG Melde- und Bewilligungspflicht und der ArbG ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei M-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet).
Niederlassungsbewilligung (C) (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
QS-pflichtige Schweizer (CH) (Auslandschweizer sind QS-pflichtig, ausser Sie können mittels Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungsausweis der Wohngemeinde bestätigen, dass sie ordentlich besteuert werden. QS-pflichtige Auslandschweizer müssen beim zuständigen QS-Amt angemeldet werden und der QS-Tarif gemäss Firmensitz wird angewendet).
Schutzbedürftige (S) (diese Bewilligung berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden. Jeder Stellenantritt und- wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung. Schutzbedürftige werden mit dem QS-Tarif gemäss ihrem Wohnsitz abgerechnet. Diesen Ausweis erhalten z.B. Flüchtlinge aus der Ukraine)
Allgemeine Hinweise zu den Bewilligungstypen
-
Nur Anwender mit Berechtigung 'Administrator' für das Register [Anstellungsperiode], können in der letzten Anstellungsperiode im Feld 'Bewilligungstyp' Mutationen vornehmen, wenn bereits Lohnabrechnungen in diese verbucht wurden.
-
Die Bewilligungen können nur durch B&F unter den 'TWM Vorgaben', Tabelle 'System Vorlagen', unter der 'Untergruppe' 'Bewilligungen' mutiert werden.
Quellensteuer
Diese Zeile setzt sich aus folgenden Felder zusammen:
Bei einem Wohnsitzwechsel, werden folgende Daten durch das System automatisch entsprechend angepasst.
QS-PLZ und Ort
Die PLZ und der Ort wird (exkl. bei Auslandschweizer, ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G') primär aus der 'Zustelladresse 1' und sonst von der Hauptadresse übernommen.
Hinweise Bei Auslandschweizer, ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G' wird die PLZ und Ort gemäss Arbeitgebersitz zugewiesen.
QS-Kanton
Beim Erstellen einer Anstellungsperiode wird der zuständige QS-Kanton automatisch durch das System zugewiesen.
Hinweise
-
Falls der erforderliche Kanton nicht besteht, kann keine Anstellungsperiode erstellt werden und der Tarif muss vorab unter Menü Personal, 'Quellensteuer-Tarife' mittels Schaltfläche [Download] importiert werden.
-
Massgebender Kanton ist (exkl. bei Auslandschweizer, ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G') der Kanton gemäss ArbN Wohnsitz.
-
Bei Auslandschweizer, ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G' wird der QS-Tarif, bzw. Kanton gemäss Arbeitgebersitz zugewiesen.
Schaltfläche [Tarif]
Über diese Schaltfläche wird der gespeicherte Quellensteuertarif aufgerufen / geöffnet mit allen dazugehörenden Tarifgruppen angezeigt und Sie können manuell einen QS-Abzug berechnen
Steueramt
Grundsätzlich wird die Quellensteuer in allen Kantone mit einem kantonal zuständigen Steueramt abgerechnet.
Das zuständige Steueramt wird gemäss folgenden Hinweisen automatisch durch das System zugewiesen.
Hinweise
-
Bei QS-Pflichtigen (exkl. bei Auslandschweizer, ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G') wird das Steueramt primär aus dem Kanton der unter 'Zustelladresse 1' zugewiesen Adresse und sonst aus der Hauptadresse abgeleitet.
-
Bei Auslandschweizer und ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G' wird das zuständige Steueramt des ArbG-Firmensitz übernommen.
-
Bei einem Wohnsitzwechsel, wird automatisch das zuständige Steueramt in die letzte Anstellungsperiode übernommen.
-
Im Adressstamm kann pro Kanton nur eine Adresse unter dem Register [Diverses] als zuständiges QS-Amt festlegt werden.
Tarif ab 2021
Folgende Tarifgruppen sind ab 2021 gültig:
A) Alleinstehend
B) Verheiratete Alleinverdiener
C) Verheiratete Doppelverdiener
D) Beiträge AHV zurückerstattet werden
E) Vereinfachtes Verfahren
F) Grenzgänger IT
G) Ersatzeinkünfte
H) Alleinstehende mit Kindern
L) Grenzgänger aus DE, Alleinstehende
M) Grenzgänger aus DE, Verheiratete Alleinverdiener
N) Grenzgänger aus DE, Verheiratete Doppelverdiener
O) Grenzgänger aus DE, Alleinstehende mit Kindern
P) Grenzgänger aus DE, Ersatzeinkünfte
Tabelle O (bisher ist nicht klar, für welche ArbN, bzw. unter welchen Voraussetzungen dieser zur Anwendung kommt)
Anzahl Kinder
Die Kinderzahl kann von 0 bis 9 eingegeben werden, obwohl die kantonalen Tarife nicht immer bis 9 definiert sind. Comatic sucht automatisch den richtigen Tarif.
Hinweise:
-
Beim Festlegen der Kinder, wird durch das System geprüft, ob die eingegebene Anzahl Kinder mit derjenigen gemäss Register [Kinder] übereinstimmt. Falls nicht wird im Pendenzenfenster eine Pendenz generiert.
-
Im Kapitel 'Kinder' finden Sie weiter Informationen, zur Verwaltung der Kinder.
Kirchensteuer
Der Kirchensteuer-Status wird in der Personalübersicht, Fenster [Personalien A] erfasst und beim erstellen einer Anstellungsperiode automatisch in die Anstellungsperiode übernommen.
Hinweis: Einige Kantonale Tarife enthalten keine Unterscheidung. Comatic sucht dann automatisch den richtigen Tarif.
Mutationsgrund
Der Mutationsgrund wird auf die QS-Abrechnung des entsprechenden Monats übernommen.
Es stehen folgende Mutationsgründe zur Verfügung:
E) Eintritt; wird bei folgenden Ereignissen automatisch zugewiesen:
-
Beim manuellen Erfassen der ersten oder erfassen einer neuen AP, wenn in der letzten der MG = 'Austritt' steht.
-
Beim aut. Erstellen einer neuen AP wegen eines Unterbruch, wenn in der letzten der MG = 'Austritt' steht.
A) Austritt; muss manuell bei einem definitiven Austritt zugewiesen werden.
T) Tarifwechsel; wird beim Erfassen einer neuen AP mit anderem 'Tarif ab 2021' automatisch zugewiesen.
W) Wohnsitzwechsel; wird beim Erfassen einer neuen Anstellungsperiode mit anderer PLZ aut. zugewiesen.
BG) Änderung Beschäftigungsgrad; wird zur Zeit nicht verwaltet und nicht auf der QS-Abrechnung ausgewiesen.
Tarif bis 2020
Folgende Tarifgruppen standen bis ende 2020 zur Verfügung:
A) alleinstehende Personen
B) verheiratete Alleinverdiener
C) verheiratete Doppelverdiener
D) Nebenerwerb und Ersatzeinkünfte
E) Einkünfte, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren besteuert werden
F) Grenzgänger aus Italien, deren Ehegatte ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist
G) Grenzgänger (2013), (Dieser Tarif hatte nur bis 2013 Gültigkeit).
H) alleinstehende Personen, die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben
L) Grenzgänger DE, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen
M) Grenzgänger DE, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen
N) Grenzgänger DE, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen
O) Grenzgänger DE, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode D erfüllen
P) Grenzgänger DE, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen
Hinweis Dieses Feld besteht nur in Anstellungsperioden mit Ab-Datum <=31.12.2020 und ist immer schreibgeschützt.
Bemerkung
In diesem DropDown können Sie in Ergänzung zum Mutationsgrund einen Vorlagetext (welchen Sie mutieren können) auswählen, oder einen Freitext erfassen.
Hinweis Diese Bemerkung soll zur Nachvollziehbarkeit 'warum eine neue Anstellungsperiode erstellt wurde' beitragen.