Die Berechnung der Quellensteuerabzüge erfolgt im TWM-Comatic auf Basis des QS-pflichtigen Betrags, bzw. der QS-pflichtigen Lohnarten und dem berechneten satzbestimmenden QS-Betrag.
Die Berechnung der Korrekten QS-Beträge (QS Basis, SB & Abzug) ist von folgenden Faktoren abhängig:
Dem kantonalen Berechnungs-Modell, bzw. 'Monatsmodell' oder 'Jahresmodell'.
Den kantonalen QS-Tarife(dass die aktuellen QS-Tarife installiert wurden).
Fenster [Pensum], bzw. Felder 'Auszahlung', 'Pensum'- und 'Gesamtpensum' und 'Arbeitszeit pro Woche'.
Register [Anstellungsperiode], den korrekten 'Ein'- und 'Austrittsdatum' und Zuweisungen der QS-Parameter (Tarif ab 2021, Anz. Kinder, Kirchensteuer) für den entsprechenden Lohnabrechnungsmonat.
Rapporte einer Vormonatsperiode, (welche z. Bsp. zu spät abgegeben wurden) müssen separat ausgewählt und unter der Auswahl des entsprechenden Monats verbucht, bzw. abgerechnet werden.
Taggeldauszahlungen (SUVA, KTG, ArbG, EO etc.) müssen für jeden Monat separat berechnet und im entsprechenden Monat abgerechnet werden.
Eintritt am 01.MM.JJJJ und Austritt am 30. oder 31.MM.JJJJ entspricht wie keinem Datum im Abrechnungsmonat.
Weitere Infos zur Berechnung des SB QS-Betrag finden Sie im Kapitel 'Quellensteuerberechnung- und Korrekturen' und 'Pensum'. Zudem finden Sie in beiden Kapitel diverse Unterkapitel mit Berechnungsbeispielen.
Für ArbN, welche eine Lohnpfändung (LP) mit einem Existenzminimum haben, darf nur einmal monatlich eine Lohnabrechnung erstellt werden, damit der Auszahlungsbetrag korrekt verteilt / überwiesen wird. Die Voraussetzung zur korrekten Berechnung der Lohnpfändung werden im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] durch die Eingaben der Begünstigten bestimmt.