Krankheit, Unfall, Militär, Mutter/Vaterschaftsentschädigung
letzte Mutation 21.09.2023
Einleitung
Zur korrekten Datenverwaltung und damit die Daten auf den Berichten korrekt sind, müssen alle Abwesenheiten (entschuldigt oder unentschuldigt) mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Im folgenden Kapitel werden entschuldigte Abwesenheiten, unterteilt in die Themen
'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutter- und Vaterschaftsentschädigung' beschreiben.
Wir unterscheiden die Taggeldberechnung, -erfassung und -verwaltung in folgende Anstellungsarten:
Ausleihpersonal mit Stundenlohn, 'Temporäranstellung', 'Payrolling', 'Selbstvermittler', 'Try and hire'.
Ausleihpersonal mit Monatslohn, 'Monatslohn mit Stundentarif', 'Monatslohn mit Monatstarif'.
Internes Personal mit Monatslohn, 'Internes Personal, welches mittels
Standardlohn
mit einem Mt.-Lohn verwaltet wird'.
Internes Personal mit Stundenlohn, 'Internes Personal, das mittels Einsatz/Rapporterfassung mit Std.-Lohn verwaltet wird'
Hinweis Im Kapitel '
Taggeldberechnungen
' finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen TG-Berechnungen und Links zur den entsprechenden Detailbeschreibungen.
Folgende Konventionen gelten für alle folgend beschriebenen Abwesenheiten
Krankheit für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
Unfall für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
Hinweise
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Kinderzulagen werden von der SUVA in das Unfalltaggeld einberechnet. Somit erhält der ArbN während der ganzen Zeit der Arbeitsunfähigkeit (auch über die Lohnfortzahlungspflicht des ArbG) Kinderzulagen im Unfalltaggeld. Gemäss AHV, bzw. FAK haben ArbN trotzdem für eine beschränkte Zeit (3 Monate) Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Da das TWM diese nicht automatisch in die Lohnabrechnung berechnet, muss dieser Anspruch manuell berechnet und in der Rapporterfassung unter der Lohnart ''309 Kinder-/Ausbildungszulagen Nachzlg.' erfasst werden.
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Falls der ArbG eine Unfallergänzungsversicherung (z. Bsp. für die fehlenden 20%) abgeschlossen hat, kann dieses Taggeld unter der Lohnart 'Ergänzung zum UV' erfasst werden.
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ArbN, welche zum Zeitpunkt des Unfalls im Zwischenverdienst sind, erhalten das Unfalltaggeld von der SUVA direkt ausbezahlt.
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Dazu muss auf der Unfallmeldung vermerkt werden das der ArbN im Zwischenverdienst ist.
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Die Arbeitslosenkasse übernimmt für ArbN im Zwischenverdienst die Karenztage. Somit muss der ArbG für ArbN im Zwischenverdienst keine Taggeldzahlungen leisten.
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Militär und Zivilschutz/Zivildienst
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (der EO-Versicherung und evtl. des ArbG für Wartefrist) vorliegen, kann die Lohnart '240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit, das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Artikel 324a OR Berner Skala hat der Arbeitgeber die BVG-Beiträge für bereits dem BVG angeschlossene ArbN weiterhin zu entrichten.
Hinweise
Mutter- Vaterschaftsentschädigung
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (durch die EO und den ArbG) vorliegen, kann das Taggeld unter folgenden Lohnart erfasst werden:
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Taggeld ArbG: 240 TG ArbG Militär/Mutterschaft'
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Taggeld EO für Militär: '250 TG-EO Militär, Zivilschutz- oder Schutzdienst'
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Taggeld EO für Mutter- & Vaterschaftsentschädigung: '2501 TG-EO Mutter-/Vaterschaftsentschädigung'
Hinweise
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Zudem müssen die 'Prozent der Arbeitsunfähigkeit' und das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte
'Lohn' erfasst werden.
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