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Krankheit, Unfall, Militär, Mutter/Vaterschaftsentschädigung

letzte Mutation 21.09.2023
 
Einleitung
Zur korrekten Datenverwaltung und damit die Daten auf den Berichten korrekt sind, müssen alle Abwesenheiten (entschuldigt oder unentschuldigt) mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Im folgenden Kapitel werden entschuldigte Abwesenheiten, unterteilt in die Themen

'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutter- und Vaterschaftsentschädigung' beschreiben.

 

Wir unterscheiden die Taggeldberechnung, -erfassung und -verwaltung in folgende Anstellungsarten:

Ausleihpersonal mit Stundenlohn, 'Temporäranstellung', 'Payrolling', 'Selbstvermittler', 'Try and hire'.

Ausleihpersonal mit Monatslohn, 'Monatslohn mit Stundentarif', 'Monatslohn mit Monatstarif'.

Internes Personal mit Monatslohn, 'Internes Personal, welches mittels

Standardlohn

mit einem Mt.-Lohn verwaltet wird'.

Internes Personal mit Stundenlohn, 'Internes Personal, das mittels Einsatz/Rapporterfassung mit Std.-Lohn verwaltet wird'

Hinweis Im Kapitel '

Taggeldberechnungen

' finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen TG-Berechnungen und Links zur den entsprechenden Detailbeschreibungen.

 
Folgende Konventionen gelten für alle folgend beschriebenen Abwesenheiten
 
 
Krankheit für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
 
Unfall für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
Hinweise    
 
 
Militär und Zivilschutz/Zivildienst
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (der EO-Versicherung und evtl. des ArbG für Wartefrist) vorliegen, kann die Lohnart '240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit, das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Artikel 324a OR Berner Skala hat der Arbeitgeber die BVG-Beiträge für bereits dem BVG angeschlossene ArbN weiterhin zu entrichten.
Hinweise
 
 
Mutter- Vaterschaftsentschädigung
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (durch die EO und den ArbG) vorliegen, kann das Taggeld unter folgenden Lohnart erfasst werden: