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Quellensteuerberechnung- und Korrekturen

letzte Mutation 13.08.2023
 
Einleitung
Im folgenden Kapitel werden folgende zwei Themen zur Quellensteuer beschrieben:
 
 
1.  Berechnung des QS-Abzuges
1.1 Allgemeine Regeln zur QS-Berechnung
Der QS-Abzug wird auf Basis folgender Punkte berechnet:
Hingegen werden die Familienzulagen im C7, im Register [Standardlohn] verwaltet und gemäss folgendem Bsp. in die SB QS-Basis berechnet.
 
Hinweise
 
1.2  Berechnung der SB QS-Basis und des QS-Abzug bei ArbN in Kantonen mit Monatsmodell
 Alle regelmässigen Lohnarten pro Monat
  mal 30 + unregelmässige Lohnarten & Fam.-Zulg. = SB QS-Basis
 Anzahl Tage Monat gemäss Anstellungsperiode 
a1  Alle regelmässige, bzw. periodische Lohnarten aller Lohnabrechnung im Jahr
a2  Betrag geteilt durch die Anzahl Tage gemäss allen Anstellungsperioden bis zum Lohndatum * 360
a3  Zusätzlich Familienzulagen (siehe dazu Kapitel 'Familienzulagen' oben).
a4  Zusätzlich, alle unregelmässigen, bzw. aperiodischen Lohnarten aller Lohnabrechnungen im Jahr 1:1
a5  Satzbestimmende Monats QS-Basis = (SB Jahres QS-Basis / 12)
 
b.   Berechnung des monatlichen QS-Abzuges und den QS-Prozent in der Lohnabrechnung
b1  Total QS-Abzug: (alle QS-Abzüge der Anstellungsperiode) - (alle bestehenden QS-Abzüge der Anstellungsperiode)
b2  QS-Prozent: (QS-Abzug z.B. 500.00 / QS-Basis z.B. 5'000.00 * 100).  Beispiel: (500.00 / 5'000.00 * 100 = 10.0%)
 
 
1.4  Berechnung des SB QS-Betrages bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell
Bei einem Wohnsitzwechsel von einem Kt. mit Monatsmodell (z.Bsp. ZH) in einen Kt. mit Jahresmodell (z.Bsp. FR) muss in Abweichung zu obigem Punkt 1.3 die SB QS-Basis exkl. den QS-Daten aus dem Arbeitsverhältnis im Monatsmodell berechnet werden. Somit ist die Berechnung ab Jahresmodell wie bei einem Ersteintritt.
 
Hinweise
2. Quellensteuerkorrekturen
Die QS-Ämter akzeptieren nur QS-Abrechnungen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
QS-Korrekturen werden je nach Voraussetzung unter einer der folgenden zwei Lohnarten erfasst:
 
 
Erfassen Sie unter der Lohnart '609 QS-Korrektur (n. a. Abr.)' den Differenzbetrag gem. QS-Amt.
Hinweis Somit wird die Differenz dem ArbN gutgeschrieben/belastet und nicht auf der QS-Abrechnung aufgeführt.