Lohnverarbeitung QS- oder LP-pflichtige
letzte Mutation 07.07.2021
Einleitung:
Die Berechnung der Quellensteuerabzüge erfolgt im TWM-Comatic auf Basis des QS-pflichtigen Betrags, bzw. der QS-pflichtigen Lohnarten und dem berechneten satzbestimmenden QS-Betrag.
Die Berechnung der Korrekten QS-Beträge (QS Basis, SB & Abzug) ist von folgenden Faktoren abhängig:
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Dem kantonalen Berechnungs-Modell, bzw. 'Monatsmodell' oder 'Jahresmodell'.
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Den kantonalen QS-Tarife (dass die aktuellen QS-Tarife installiert wurden).
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Fenster [Pensum], bzw. Felder 'Auszahlung', 'Pensum'- und 'Gesamtpensum' und 'Arbeitszeit pro Woche'.
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Register [Anstellungsperiode], den korrekten 'Ein'- und 'Austrittsdatum' und Zuweisungen der QS-Parameter (Tarif ab 2021, Anz. Kinder, Kirchensteuer) für den entsprechenden Lohnabrechnungsmonat.
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Rapporte einer Vormonatsperiode, (welche z. Bsp. zu spät abgegeben wurden) müssen separat ausgewählt und unter der Auswahl des entsprechenden Monats verbucht, bzw. abgerechnet werden.
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Taggeldauszahlungen (SUVA, KTG, ArbG, EO etc.) müssen für jeden Monat separat berechnet und im entsprechenden Monat abgerechnet werden.
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Hinweise
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Eintritt am 01.MM.JJJJ und Austritt am 30. oder 31.MM.JJJJ entspricht wie keinem Datum im Abrechnungsmonat.
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Für ArbN, welche eine Lohnpfändung (LP) mit einem Existenzminimum haben, darf nur einmal monatlich eine Lohnabrechnung erstellt werden, damit der Auszahlungsbetrag korrekt verteilt / überwiesen wird. Die Voraussetzung zur korrekten Berechnung der Lohnpfändung werden im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] durch die Eingaben der Begünstigten bestimmt.
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