Im TWM ist es möglich, eine provisorische Lohnabrechnung ohne oder mit Akontoberechnung zu erstellen.
Damit in der Lohnabrechnung die Abzüge für NBUV, ALV und Quellensteuer korrekt berechnet werden, muss durch das System die letzte Anstellungsperioden auf das Bis-Datum des letzten Arbeitstages (bei QS-pflichtigen + 2 Tage) mutiert werden. Bei QS-pflichtigen muss das System bei einem Unterbruch von >14 Tage eine neue Anstellungsperiode generieren, welche durch das Löschen der provisorischen Lohnabrechnung automatisch wieder gelöscht wird.
Eine provisorischen Lohnabrechnung enthält sämtliche Guthaben (inkl. Kinderzulagen) und Sozialleistungsabzüge wie (UV, KTG, WBK, BVG, QS und evtl. FAR/VRM).
Akontoberechnung
Aufgrund des Netto-Lohnguthabens einer provisorischen Lohnabrechnung und den Akontoprozenten (z. Bsp. 80%) wird das Akontoguthaben berechnet, welches auf CHF 50.- gerundet wird.
Von diesem Akontoguthaben werden dann noch bereits ausbezahlte Akontobezüge abgezogen und der daraus resultierende Betrag im Feld 'Akontoguthaben' angezeigt.
Akontoberechnung bei Lohnpfändung
Wenn ein ArbN eine Lohnpfändung (LP) hat, werden dessen LP-Angaben im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] erfasst / mutiert und im Register [Akonto] angezeigt. Das System unterscheidet Lohnpfändung mit Existenzminimum (Feld 'Mindestrest') und Ratenzahlungen, bzw. Pauschalbetrag (Feld 'Zahlungsbetrag').
Bei der Berechnung des Akontoguthaben's wird LP berücksichtigt. Zum Bsp. kann einem ArbN mit Existenzminimum nie mehr Akonto ausbezahlt werden, als das monatliche Existenzminimum ist.
Hinweise
Durch das Erstellen und löschen einer 'provisorischen Lohnabrechnung' wird der Rapportstatus nicht mutiert.
Wenn eine 'provisorischen Lohnabrechnung' besteht, können kein bestehenden Rapportdaten mutiert werden.
Wenn eine 'provisorischen Lohnabrechnung' besteht können die Rapporte dieses ArbN nicht in den Lohn verbucht werden.