Hinweise für Kunden mit und ohne Outsourcingvertrag:
Damit B&F die Anpassungen der Sozialversicherungen möglichst früh erledigen kann und damit möglichst früh Einsätze für das Folgejahr auf Basis der korrekten Versicherungsprämien erstellt werden können, müssen die entsprechenden Abschlussunterlagen der B&F bis spätestens zum 31. Dezember zugestellt werden.
B&F fasst alle Sozialleistungen unterteilt in Sozialleistungen ArbG und ArbN in einer Tabelle zusammen. Diese Tabelle bildet die Basis für die Anpassung und Kontrolle der Sozialleistungen. Zudem haben Sie damit eine Zusammenstellung aller wesentlichen Sozialleistungen unterteilt in ArbN und ArbG-Anteil.