letzte Mutation 16.04.2020
Einleitung:
Im Fenster [Personalien A] werden (exklusiv den QS-Tarifinfos) die Daten für QS-Pflichtige inkl. diverse Informationen zum Ausfüllen des Anmeldeformular für EU-/EFTA-Staatsangehörige, welches dem zuständigen Amt für Migration oder der Wohngemeinde zugestellt wird verwaltet.
Pass gültig bis
Geben Sie hier das Bis-Datum der Passgültigkeit ein.
QS-Angaben
Die Verwaltung der 'QS-Pflicht', 'Bewilligungstyp' und 'Kirchensteuer' erfolgt bei Ersterfassungen informativ in folgenden gleichnamigen Felder.
Beim Erfassen der ersten Anstellungsperiode wird der Inhalt dieser Felder in die gleichnamigen Felder der Anstellungsperiode kopiert, die Felder in der Personalübersicht, Fenster [Personalien A] schreibgeschützt und der Wert gemäss letzter Anstellungsperiode angezeigt. Mutation der QS-Angaben gelten immer ab Beginn des Folgemonats und müssen im Register [Anstellungsperioden] vorgenommen werden.
QS-Pflicht
Wählen Sie hier, ob Quellensteuer-Pflicht für den ArbN besteht.
QS-Anmeldung/per
Wählen Sie hier, den Status der QS-Anmeldung und das Datum der Mutation.
Es stehen folgende Status zur Auswahl:
Unbekannt (Standardwert)
Angemeldet (der ArbN wurde beim zuständigen QS-Amt, bzw. Migrationsamt angemeldet)
Tarifmeldung erhalten (der ArbG hat vom zuständigen Amt die Tarifmeldung erhalten)
Abgemeldet (der ArbN wurde beim zuständigen Amt abgemeldet)
Hinweise:
-
Bitte geben Sie jeweils im Datumsfeld 'per' das Datum der Statusmutation, bzw. des Ereignisses ein.
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Die Verwaltung der QS-Anmeldung ist die Voraussetzung der 'QS-Anmeldung' Pendenzenkontrolle!
Bewilligungstyp
Wählen Sie hier, die Art der Bewilligung für den ArbN, es stehen folgende Bewilligungen zur Auswahl:
Wählen Sie hier, die Art der Bewilligung für den ArbN, es stehen folgende Bewilligungen zur Auswahl:
B Aufenthaltsbewilligung (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich. Bei B-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
C Niederlassungsbewilligung (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
F Asylant provisorisch (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht, die Bewilligung ist unbefristet gültig, der ArbN ist für die Verlängerung der Bewilligung verantwortlich)
G Grenzgängerbewilligung (der ArbG ist für die Bewilligung und die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
Hinweise:
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Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
-
Wenn der ArbN auf keiner CH-Gemeinde angemeldet ist, muss der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet werden.
Gw Grenzgänger Wochenaufenthalter (Wochenaufenthalter sind auf einer CH-Gemeinde angemeldet und werden mit dem QS-Tarif gemäss seinem Wohnsitz abgerechnet.
Hinweis: Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
N Asylant anerkannt (wir empfehlen Personaldienstleister abzuklären, ob die Person in der Schweiz arbeiten darf)
L Kurzaufenthaltsbewilligung (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht und der ArbN ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei L-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
- nicht nötig (diese Zuweisung ist bei allen ArbN, welche keine Bewilligung benötigen anzuwenden)
M Meldeverfahren (es besteht eine ArbG Melde- und Bewilligungspflicht und der ArbG ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei M-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet).
S Auslandschweizer (Auslandschweizer sind QS-pflichtig, ausser Sie können mittels Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungsausweis der Wohngemeinde bestätigen, dass sie ordentlich besteuert werden. Auslandschweizer, welche QS-Pflichtig sind, werden mit dem QS-Tarif gemäss Tarifmeldung abgerechnet. Dies ist bei verschieden Einsatzorten in der Regel die PLZ und der Ort sowie QS-Tarif, bzw. Kanton des ArbG-Firmensitz und bei einem Einsatzort die PLZ und der Ort sowie QS-Tarif, bzw. Kanton des Einsatzort. Damit das System die korrekten PLZ und der korrekte Ort, sowie QS-Tarif, bzw. Kanton in die Anstellungsperiode übernimmt, müssen die im Kapitel 'Personenanschrift' für Auslandschweizer beschriebenen Adressen erfasst, bzw. verwaltet und zugewiesen werden).
Gültig ab-bis:
Datumsfelder für den Zeitraum, in dem die Bewilligung gültig ist.
Hinweis: Die Bewilligungsgültigkeit, bzw. das bis-Datum wird bei der Bewilligung M und G beim Erstellen und öffnen der Einsätze geprüft.
Kirchensteuer-Pflicht
Tragen Sie hier bei Quellensteuerpflichtigen Personen den Status der Kirchensteuerpflicht ein.
Tipp: Personen, welche konfessionslos oder nicht 'katholisch' / 'reformiert' sind, erhalten den Wert 'ohne'.
Religion
Geben Sie hier die Religion ein.
ZEMIS-Nr.
Tragen Sie hier bei Ausländer die ZEMIS gemäss der Arbeitsbewilligung ein.
Hinweis: Diese wird auf verschiedenen Meldungen aufgeführt!
Aufenthaltszweck
Erfassen Sie hier den Zweck des Aufenthaltes in der Schweiz des ArbN.
Geburts-Land/Ort
Das Geburtsland und der Geburtsort werden beim Erstellen des 'ALV-Arbeitgeberbescheinigung international', bzw. auf das Beilageblatt 'PD U1' übernommen.
Vorbestraft / Grund
Falls eine ArbN vorbestraft ist, können Sie hier den Grund dazu erfassen.
Krankenkasse
Abrechnung:
Bestimmen Sie hier den Status der Krankenkasse wie folgt:
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Durch Arbeitgeber (wählen Sie diese Option, wenn der Person pro Lohnverarbeitung eine KK-Pauschale abgezogen wird)
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Eigene (der Arbeitnehmer hat eine eigene Versicherung, z. Bsp. alle Schweizer oder Ausländer mit Nachweis)
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unklar (Standardwert, gilt wenn die Mitgliedschaft einer Krankenkasse noch unklar ist)
CHF: Wenn Sie im Feld 'Abrechnung', 'durch Arbeitgeber' wählen, wird der KK-Abzugsbetrag aus den TWM-Einstellungen übernommen. Dieser Betrag kann ArbN-spezifisch angepasst werden.
Gültig ab-bis: Geben Sie hier ein, ab und bis wann die Krankenkassenpflicht besteht.
KK-Name: Wenn Sie im Feld 'Abrechnung', 'Eigene' wählen, können Sie hier den Name der ArbN-Krankenkasse eingeben.
Hinweise:
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Unter den 'TWM-Einstellungen', kann die Verwaltung der Krankenkasse akiviert und der Standard des KK-Abzug bestimmt werden. Dieser KK-Abzug wird automatisch als Standardwert übernommen wird.
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Bei einer Lohnabrechnung zwischen dem 'Gültig ab- und bis-Datum', wird der KK-Abzug automatisch in den Lohn gebucht.
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Wenn im gleichen Monat zwei Lohnabrechnungen gemacht werden, erfolgt der KK-Abzug nur auf einer Lohnabrechnung.