Personaldienstleister müssen die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge (WBK/VZK) gemäss den GAV-spezifischen Modalitäten und Zahlungsbedingungen abrechnen.
Die Inkassostellen für Weiterbildungs- & Vollzugskosten sind:
Mitglieder vom Verband 'swissstaffing' oder der AHV-Kasse 'swisstempcomp':
Müssen die WBK- & VZK aller GAV mit folgender Adresse abrechnen, welche die Endbegünstigte Stelle ist:
swisstempcomp consimo
Sumatrastrasse 15
Postfach 324
8042 Zürich
Da die GAV-Lohnsumme auf der Lohndeklaration von 'swisstempcomp consimo' aufgeführt wird und swisstempcomp keine GAV-Detailberichte verlangt, muss der GAV-Bericht nur einmal für den Abschlussordner ausgedruckt werden.
Solche die nicht Mitglied vom Verband 'swissstaffing' sind:
Diese erhalten von 'tempcontrol Vollzug'eine 'Lohndeklaration'.
Diese muss durch den Arbeitgeber ausgefüllt und an folgende Adresse gesendet werden.
Inkassostelle GAV Personalverleih
Strassburgstrasse 11
Postfach 3276
8021 Zürich
Diese ist für das Inkasso verantwortlich und unter 044 295 30 70 telefonisch erreichbar.
Da die GAV-Lohnsumme auf der Lohndeklaration von tempcontrol aufgeführt wird und keine GAV-Detailberichte verlangt werden, muss der GAV-Bericht nur einmal für den Abschlussordner ausgedruckt werden.