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Kinderzulagen-Anspruch

letzte Mutation 15.02.2019
 
 
Einleitung
Der Beginn und das Ende für Kinderzulagen ist kantonal unterschiedlich und wird im TWM unter Personal, Lohnarten bei den entsprechenden Lohnarten für Kinderzulagen festgelegt.
Auf Basis dieser Festlegungen wird durch das TWM automatisch das ab- und bis-Datum des Kinderzulagen-Anspruchs berechnet.
Hinweise:
 
Berechnung der Kinderzulagen:
Die Berechnung der Kinderzulagen erfolgt im TWM automatisch gemäss folgend aufgeführten Personalkategorien:
Voraussetzung dazu bilden die korrekten Lohnartendefinitionen und Kinderstammangaben im Personalstamm, Register [Kinder].
 
a1.
Vollzeitbeschäftigte mit Wochen-Rapport: diese ArbN erhalten pro erfasster Rapport-KW (exklusiv Ferien-KW) mit mindestens einem Arbeitstag, (jedoch pro Lohnabrechnung maximal 4 mal ¼ der monatlichen Kinderzulagen).
a2.
Vollzeitbeschäftigte mit Monats-Rapport: diese erhalten pro erfasstem Mt.-Rapport eine Mt.-Kinderzulage.
a3.
ArbN im Monatslohn: diese erhalten pro erfassten Wochen- oder Monats-Rapport eine monatliche Kinderzulage.
b.  
Teilzeitangestellte: sind ArbN die regelmässig weniger als (z. Bsp. 120 Std. pro Mt. im Kt. Aargau) arbeiten oder zwei Arbeitgeber haben. Der Anspruch für solche ArbN muss mit der zuständigen FAK abgeklärt werden.
c.
Interne ArbN: Diese erhalten die im Standardlohn festgelegten Kinderzulagen.