letzte Mutation 23.02.2020
Einleitung
Familienzulagen sind soziale Geldleistungen mit dem Zweck, die Familien- und Haushaltslasten zu mildern. Der Bund hat dazu das (FamZG, Bundesgesetz über die Familienzulagen), welches das Grundgesetz bildet erlassen. Unter folgendem link finden Sie die Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL). Es ist jedoch jedem Kanton freigestellt, höhere Kinder- und Ausbildungszulage sowie Geburts- und Adoptivzulagen festzulegen.
Allgemeine Hinweise:
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Im TWM können zwei Kinder (z. Bsp. 0-11 und 12-16-jährige) und eine Ausbildungszulage verwaltet werden.
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Wenn Kinderzulagenberechtigte ArbN aus dem Arbeitsverhältnis austreten, sollte dies durch den (ArbG) der FAK gemeldet werden. Somit wird verhindert, dass dem ArbG nachträglich Kinderzulagen belastet werden.
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Da jeder Kanton seine eigene Regelung hat, sind die Beschreibungen zu den Kinder- und Ausbildungszulagen ohne Gewähr.
In der Regel haben Mitarbeiter nur Anspruch auf den reduzierten QS-Tarif (mit Kinder), wenn Sie gegenüber Kinder unterhaltspflichtig sind und Kinderzulagenbezüger sind. Jedoch gibt es auch Kantone, (z. Bsp. Aargau 2014) welche den reduzierten QS-Tarif (mit Kinder) auch akzeptieren, wenn der Mitarbeiter kein Kinderzulagenbezüger ist. Jedoch muss die Unterhaltspflicht nachweisbar sein. Wir empfehlen, diesen Punkt sowie evtl. andere Fragen mit der für Sie zuständigen FAK abzuklären.
Systemprüfungen betreffen Kinder:
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Bei ArbN mit QS-Pflicht wird im Pendenzenfenster angezeigt, wenn die Anzahl der erfassten Kinder im Register [Kinder] mit Anspruchs-Status 'ja, bestätigt' und aktivem Flag 'auch für QS-Tarif gültig', nicht mit der Anzahl erfasster Kinder im Register [Anstellungsperiode] unter QS-Tarif übereinstimmt.
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Für alle unplausiblen Anspruchs-Status wird durch das System automatisch eine Pendenz erstellt.
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Unter dem Menü 'Pendenzen' Register [Kinder] werden alle ArbN angezeigt, welche Kinder mit einem unplausiblen Anspruchs-Status haben, bzw. deren Kinder an- oder abgemeldet werden müssen.
Anmeldung Familienzulagen
Damit die Anspruchsberechtigung für Kinder- und Ausbildungszulagen sichergestellt werden kann, muss der zuständigen Familienausgleichskasse (FAK) eine Anmeldung zugestellt werden.
Im Personalstamm, Register [Meldungen], Unterregister [Anmeldung FAK] können Sie die Anmeldung für Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Workflow FAK An- und Abmeldung erstellen.
Diese Anmeldung entspricht derjenigen der FAK 'swisstempfamily'. Ob diese FAK-Anmeldung auch durch die für Sie zuständige FAK akzeptiert wird, können wir nicht gewährleisten!
Im Register [Kinder] finden Sie links eine Übersicht der erfassten Kinder und deren wichtigste Daten.
Tipp: Die Darstellung der Spalten können Sie gemäss Kapitelbeschreibung Tabellen Einstellungen selber bestimmen.
Fusszeile der Übersicht:
Schaltfläche [Neu]
Durch Anklicken dieser Schaltfläche wird ein neuer Datensatz generiert. Dabei wird im Detailbereich der Geschlechtsname aus dem Personalstamm übernommen.
Summe
Zeigt Ihnen den Bezugsberechtigten Totalbetrag aller Kinder- und Ausbildungszulagen.
Hinweis: Bei der Berechnung der Summe werden die Anspruchsprozent berücksichtigt.
Unterhaltspflicht / Bestätigt
Die Unterhaltspflicht gegenüber Kinder, sowie das Datum der Bestätigung, wird in der Personalübersicht verwaltet.
Erfassungsbereich:
Vorname/Name Tragen Sie hier den Vorname des Kindes ein.
Hinweis: Als Name wird der Geschlechtsname der ArbN-Hauptadresse übernommen.
Gleiche Adresse wie Hauptadresse
Dieses Flag wird beim Erfassen eines Kindes automatisch aktiviert. - Somit ist die Hauptadresse die zuständige Adresse.
Wohnsitzadresse/PLZ/Ort
Wenn das Flagfeld 'Gleiche Adresse wie Hauptadresse' aktiv ist, sind diese Felder schreibgeschützt.
Hinweis: Falls das Kind nicht im gleichen Haushalt wie der ArbN lebt, muss das Flagfeld deaktiviert und die entsprechende Adresse erfasst werden.
Geburtsdatum/Alter
Aufgrund des Geburtsdatum wird das Alter des Kindes, sowie Beginn und Ende des Kinder-/Ausbildungsanspruches berechnet.
AHV-Nummer
Die AHV-Nummer ist in der Regel auf dem KK-Ausweis der Kinder enthalten und kann auch bei der zuständigen AHV-Kasse angefragt werden.
Geschlecht
Wählen Sie hier das Geschlecht des Kindes.
Nationalität
Nationalität des Kindes
Pass gültig bis
Bis-Datum der Passgültigkeit des Kindes
Beziehung
Hier können Sie die Beziehung des ArbN zum Kind festlegen.
Anspruch
Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:
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nein (Wählen Sie diese Auswahl, wenn für die Person kein Anspruch auf Kinder-/Ausbildungszulage besteht. Beim Status 'nein' müssen keine Zulageninfos eingegeben werden).
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angemeldet (Die Anmeldung wurde gemacht).
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ja, bestätigt (Der Anspruch auf Kinder-/Ausbildungszulagen wurde durch die FAK bestätigt).
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unbekannt (Standardwert beim Erfassen eines Kindes. Die Anspruchsberechtigung wurde nicht abgeklärt)
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abgemeldet, (der Anspruch auf Kinder-/Ausbildungszulagen wurde bei der FAK abgemeldet).
Hinweis: Wenn der Anspruchs-Status 'ja, bestätigt' und das Flag 'auch für QS-Tarif gültig' aktiv ist und zudem unter TWM-Einstellungen 'Kinderzulagen verwalten' aktiv ist, wird durch das System automatisch pro erfasster KW ¼ der monatlichen Kinder-/Ausbildungszulage berechnet und auf die Lohnabrechnung übernommen.
Auch für QS-Tarif gültig Dieses Flag wird beim Erfassen eines Kindes automatisch aktiviert.
Hinweise:
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Dieses Flagfeld kann nur durch Benutzer mit Berechtigung Administrator, bzw. den 'superuser' mutiert werden.
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Bei ArbN, die Anspruch auf Kinderzulagen, jedoch keinen Anspruch auf reduzierten QS-Tarif mit Kinder haben, sowie bei ArbN die kein Anspruch auf Kinderzulagen, jedoch Anspruch auf einen reduzierten QS-Tarif mit Kinder haben, muss dieses Flag deaktiviert werden, damit dessen Rapporte in den Lohn verbucht werden können.
Mutiert am/von
Geben Sie hier das Datum an, welchem Sie den Anspruchs-Status (z. Bsp. 'abgemeldet') mutiert haben.
Im Feld 'von' muss der Benutzer, welcher den Status mutiert hat, sein Kürzel (z. Bsp. 'aeb') eingeben.
Zulagen (Lohnart, Kinderzulage und Ausbildungszulage)
Lohnart inkl. Lohnartenparameter (Betrag, Alter, Anspruchsbeginn & -ende & Anspruchsprozent)
Hier müssen Sie die Lohnart/en für Kinder-/Ausbildungszulagen gemäss den kantonalen Bestimmungen erfassen.
Hinweise:
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Gemäss Geburtsdatum und Lohnartenparameter wird der Betrag, Anspruchsbeginn & -ende berechnet
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Bei ArbN mit QS-pflicht und ArbN welchen in der Adressanschrift, im Feld 'Land', 'Frankreich' zugewiesen wurde, kann das Bis-Datum von Kinderzulagen mutiert werden.
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Benutzer mit Berechtigung 'superuser' können wenn nötig, das Bis-Datum von Kinderzulagen mutieren
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Das ab- und bis-Datum der Ausbildungszulage muss auf das Datum gemäss Lehrvertrag/Ausbildung mutiert werden
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Falls ArbN nur einen Teilanspruch für Kinder- oder Ausbildungszulagen haben, kann der %-Satz mutiert werden
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Erfasst/Geändert am/von
Hier wird durch das System automatisch das Datum, an welchem der Datensatz erfasst, bzw. geändert wurde, inkl. dem Benutzerkürzel, verwaltet.