Die Lohnbuchhaltung muss nachdem alle Lohnabrechnung des Vorjahres erstellt sind, spätestens jedoch nachdem Erstellen der Lohnausweise oder Lohnlisten für AHV, SUVA, KTG oder BVG unter dem Menü 'Optionen', 'TWM-Einstellungen', Register 'AHV/FAK/GAV' gesperrt werden. Somit wird verhindert, dass nachträglich im Vorjahr erfasste Rapporte (z. Bsp. für Auszahlung von Feriengeld) bei der Rapportverbuchung in das Vorjahr gebucht werden.
Hinweise:
Wenn Rapporte in einem gesperrten Geschäftsjahr erfasst werden, wird bei der Rapportverbuchung das Lohnabrechnungsdatum automatisch auf den 03.01.JJJJ oder später des aktuellen Geschäftsjahr gebucht.