Die BVG Ein- und Austrittsmeldungen an die Pensionskasse erfolgen gemäss den Anweisungen der Pensionskasse.
Folgend ist nur die Vorgehensweise und Kommunikation mit derswissstaffing und Pensionskasse Pro beschrieben.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen temporärem Personal im Stundenlohn und internem Personal im Monatslohn.
Temporäres Personal im Stundenlohn:
Die BVG Ein- und Austrittsmeldungen für temporäres Personal werden mittels der monatlich eingereichten BVG-Excelliste, (siehe dazu Kapitel 'BVG-Daten Export') der Pensionskasse gemeldet.
Internes Personal im Monatslohn:
Die BVG Ein- und Austrittsmeldungen für das interne Personal werden mittels den entsprechenden BVG-Vorlagen (welche Sie in der Regel auf der Homepage Ihrer Pensionskasse finden) der Pensionskasse gemeldet.