Abschlussunterlagen B&F zustellen

letzte Mutation 13.12.2022
 
 
Einleitung
Das Anpassen der jahresspezifischen Sozialversicherungen bildet die Basis für die korrekten Sozialleistungs- abzüge in den Einsätzen, auf den Lohnabrechnungen und in den FiBu Aufwands- und Rückstellungsbuchungen.
Die Anpassung dieser Einstellungen setzt ein grosses know-how voraus.
Zudem müssen diese Einstellungen im Comatic und TWM in Bereichen vorgenommen werden, auf welche Kunden der B&F keine Berechtigung haben.
Deshalb können diese Einstellungen (aus Sicherheitsgründen) nur durch die B&F vorgenommen werden.
Damit B&F diese Abschlussarbeiten erledigen kann, benötigt Sie folgend erwähnte Unterlagen.
 
 
Wir unterscheiden die einzureichenden Abschlussunterlagen wir folgt
  • Wenn B&F nur die Sozialleistungen zusammenstellt und im System mutiert:
  • Informationsunterlagen der SUVA und KTG für Prämienfestlegung des Folgejahres
  • Informationsunterlagen der AHV, FAK, und BVG zu Prämien und sonstigen Veränderungen für das neue Geschäftsjahr
  • Eine AHV-Akontorechnung, auf welcher die Verwaltungskosten für die AHV aufgeführt ist.
  • Alle sonstigen Informationsunterlagen von Änderungen für Ihren Betrieb im neuen Geschäftsjahr
     
     
  • Wenn ein Outsourcingvertrag für das Backoffice besteht, müssen der B&F zusätzlich folgende Abschlussunterlagen zugestellt werden:
  • Lohnsummenmeldungen der Sozialversicherungen AHV, SUVA, KTG und wenn vorhanden BVG
  • Steuererklärung inkl. Formular für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VSt.)
  • Lohnsummenmeldungen der GAV-Inkassostellen, z.Bsp. tempcontrol, Stiftung FAR etc.
  • Zins- und Kapitalausweis aller Bankkonten inkl. Kautionskonto (für VS- Rückerstattungsantrag)
  • Kassensturz inkl. Kopie aller Bankkonten für den Nachweis der Konten-Saldo per 31.12.
  • Excel mit Nachweis der ausstehenden Akontozahlungen und Lohnzahlungen 
    
         
Hinweise für Kunden mit und ohne Outsourcingvertrag:
  • Damit B&F die Anpassungen der Sozialversicherungen möglichst früh erledigen kann und damit möglichst früh Einsätze für das Folgejahr auf Basis der korrekten Versicherungsprämien erstellt werden können, müssen die entsprechenden Abschlussunterlagen der B&F bis spätestens zum 31. Dezember zugestellt werden.
  • B&F fasst alle Sozialleistungen unterteilt nach Geschlecht und ArbG / ArbN in einer Tabelle zusammen. Diese Tabelle bildet die Basis für die Anpassung und Kontrolle der Sozialleistungen. Zudem haben B&F Kunden damit eine Zusammenstellung aller wesentlichen Sozialleistungen.
  • Wenn Sie eine Zusammenstellung der Lohnperioden und Lohnabrechnungsterminen wünschen, kann dies B&F in Auftrag gegeben werden.
 
Hinweise nur für Kunden mit Outsourcingvertrag:
  • Die Ordner 'Abschluss' und 'Hauptbuch' werden durch die B&F erstellt und während dem Jahr in der B&F verwaltet.
  • Die Ordner 'Bezahlte Kreditoren' und 'Bankbelege' werden je nach Vereinbarung auch durch B&F verwaltet.
  • B&F ist für die Ablage der Abschlussunterlagen in den entsprechenden Ordner verantwortlich.
  • Die Unterlagen für die Revision, finden Sie im Kapitel Abschlussbesprechung mit Revisionsstelle.
  • Nachdem alle Abschlussarbeiten erledigt sind, werden die Ordner dem Betrieb zur endgültigen Ablage zustellt.
     
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