Personaldienstleister sind gemäss gesetzlichen Vorschriften zu einer eingeschränkten Revision (welche nicht zugleich die Treuhandstelle sein darf) verpflichtet.
Somit muss durch den Verwaltungsrat eine Revisionsstelle gewählt werden, welche dem Handelsregister gemeldet werden muss.
Nachdem alle Abschlussarbeiten erledigt sind, muss die Buchhaltung durch diese Revisionsstelle geprüft werden und ein 'Revisionsstellenbericht' erstellt werden.
Damit die Abschlussbesprechung mit der Revisionsstelle speditiv durchgeführt werden kann, wird der Revisionsstelle vorab die von Ihr gewünschten Unterlagen zugestellt.
Die Abschlussbesprechung mit der Revisionsstelle kann im jeweiligen Betrieb, bei B&F Solutions oder bei der Revisionsstelle stattfinden.
Wenn der Personaldienstleister einen Vertrag betreffend 'Outsourcing Backoffice' abgeschlossen hat, wird die Revision am Standort der B&F durchgeführt und diese Arbeit ist ein Bestandteil des Vertrages.
Falls der Personaldienstleister das Backoffice selber erledigt und wünscht, dass B&F Solutions bei der Revision dabei ist, wird ihm diese Zeit inklusive Spesen durch B&F in Rechnung gestellt.
Bei der Revision bedarf es folgender Unterlagen:
Abschlussordner (mit aktueller Debitorenliste)
Ordner 'Hauptbuch'
Ordner 'Lohn' mit Lohnjournale und Rekapitulation
Ordner 'bezahlte Kreditoren'
Bankbelege (nur wenn Revisionsstelle diese verlangt)
Weitere Unterlagen:
Aktienbuch
Handelsregisterauszug
Steuererklärungen (nur wenn Revisionsstelle die Steuererklärung ausfüllt).