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Buchhaltungsperiode erstrecken

letzte Mutation 30.04.2016
 
 
Einleitung
Damit Kreditoren und Debitoren für Leistungen des Folgejahrs korrekt (mit einem Datum im Folgejahr) erfasst werden können, muss anfangs Dezember die Buchungsperiode der Buchhaltung (von einer Person mit entsprechender Berechtigung) erstreckt, bzw. erweitert werden.
 
Setzen Sie dazu unter dem Menü 'Optionen', 'Firmeneinstellungen' im Register [Buchhaltung], das Datum im Feld 'Buchungen bis' auf den 31.01. des Folgejahres.
 
 
Hinweis:
Bitte eröffnen Sie in Ergänzung noch ein neues Geschäftsjahr.
 
 
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