Prüfungen bei der Rapportverbuchung in Lohn

letzte Mutation 04.04.2023
 
 
Einleitung
Folgende Prüfungen durch das System verhindern, dass Rapporte / Leistungen verbucht werden, welche fehlerhafte Lohnabrechnungen generieren würden.
Im Pendenzenfenster wird der Anwender über die Fehler / Probleme informiert und die entsprechenden Leistungszeilen werden rot markiert.
 
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Rapportverbuchung gesperrt
  • Wenn bereits ein Benutzer die Rapportverbuchung geöffnet hat.
  • Wenn die Rapporterfassung von einem Benutzer geöffnet ist
 
Prüfungen in der Rapportverbuchung beim Anklicken der Schaltfläche [Anzeigen] oder [Verbuchen] erfolgen
Prüfungen, welche mit '*' beginnen, können unter den 'TWM Einstellungen - Mandant' optional aktiviert/deaktiviert werden.
  • Dass bei allen ArbN, für welche Rapporte zum Verbuchen bestehen, fehlende Rapport-KW für den entsprechenden Einsatz im Pendenzenfenster aufgelistet werden.
  • Dass bei ArbN mit Std.-Lohn im Personalstamm, Fenster [Pensum] kein Pensum/Gesamtpensum erfasst wurde.
  • Wenn ein Rapport, eine der folgenden Bedingungen erfüllt, können alle Rapporte dieser Person nicht verbucht werden und es wird eine entsprechende Pendenz generiert.
  • Dass dem ArbN mindestens ein Begünstigten, bzw. Überweisungskonto zugewiesen wurde.
  • * Dass in der Personalstammübersicht, der Status der 'Unterhaltspflicht' ungleich 'unklar' ist.
  • Dass das Existenzminimum grösser ist als der Totalbetrag der zu verbuchenden Akontozahlungen.
  • Dass im Personalstamm, Register [Anstellungsperiode] eine gültige Anstellungsperiode besteht.
  • Dass keine überschneidenden Anstellungsperioden bestehen.
  • Dass alle erfassten Datumsleistungen ein Von-Datum enthalten.
  • Dass alle erfassten Von-Bis Leistungen ein Von- und Bis-Datum enthalten.
  • Dass allen Rapporte eine Lohnart zugewiesen wurde.
  • Dass bei Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stunden- oder Monatstarif' die Lohnart '1061 oder 1060 Monatslohn mit Stunden, bzw. Monatstarif' erfasst wurde.
  • Dass der Ferienbezug < als das Ferienguthaben (gemäss Leistungskalender inkl. den erfassten Rapporten) ist.
  • Dass im Personalstamm die Person nicht offen ist, für welche die Rapporte verbucht werden.
 
Zusätzlich wird bei QS-pflichtigen ArbN folgendes geprüft
  • Dass im Personalstamm, Fenster [Personalien A] die Kirchensteuerpflicht ungleich 'unklar' ist.
  • Im Register [Anstellungsperioden] werden folgende Angaben geprüft:
  • Wurde bei einer Rapportverbuchung =< 2020 ein 'Tarif bis 2020' bzw. 'Kanton' zugewiesen?
  • Wurde bei einer Rapportverbuchung => 2021 ein 'Tarif ab 2021' bzw. 'Kanton' zugewiesen?
  • Wurde ein 'Bewilligungstyp' zugewiesen?
  • Wurde ein 'Steueramt' zugewiesen?
  • Wurde eine 'Tarifgruppe' zugewiesen?
  • Stimmt die 'Anzahl Kinder' gemäss Register [Anstellungsperiode] mit der gemäss [Kinder] überein?
  • Stimmt der Status 'Kirchensteuer' mit dem gemäss Register [Personalien A] überein?
 Hinweis: Wenn oben erwähnte Bedingungen nicht erfüllt sind, können die Rapporte nicht verbucht werden!
 
Folgende Ereignisse erfolgen automatisch durch das System
  • * Alle 'Prov. Lohnabrechnungen' werden automatisch durch das System gelöscht.
 
Unter folgenden Voraussetzungen werden zwei Lohnabrechnungen erstellt
  • Falls pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes zum Verbuchen bestehen, werden diese rot markiert und in der MsgBox folgendes angezeigt: Für Name bestehen Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes. Deshalb werden für Name automatisch mehrere Lohnabrechnung und Anstellungsperioden erstellt.
  • Wenn pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen Abzugsprozent für FAR/VRM, oder solche mit und ohne FAR/VRM enthalten sind, generiert das System automatisch zwei Lohnabrechnungen.
 
Verarbeitung von Lohnabrechnungen mit Auszahlung CHF <=0
  • Wenn das System bei der Rapportverbuchung feststellt, dass der Auszahlungsbetrag '<=0' ist, wird durch das System automatisch in der Rapporterfassung, Register [Akonto] sowie in der Lohnabrechnung ein Akontobetrag gebucht, welcher dazu führt, dass der Lohnauszahlungsbetrag >= 0.00, bzw. CHF 1.00 ist.
 
In Mandanten, bei welchen der KK-Abzug aktiv ist, wird bei ArbN mit Krankenkassenabzug folgendes geprüft:
  • Dass im entsprechenden Lohnabrechnungsmonat noch keine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht.
    Hinweis: Wenn im entsprechenden Monat bereits eine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht, wird in der zweiten Lohnabrechnung kein KK-Abzug mehr gemacht.