Ferien und unbezahlter Urlaubletzte Mutation 21.09.2023
Einleitung
Grundsätzlich unterscheiden wir die Ferienverwaltung in folgende Personengruppen, bzw. Anstellungsarten:
1. Ferienverwaltung für temporäres Personal im Stundenlohn:
Das Erfassen von Ferienbezügen und unbezahltem Urlaub mittels Rapporterfassung bildet die Basis für die korrekte Ferienverwaltung, das korrekte Anzeigen der Daten im Leistungskalender und dem Feriensaldo in der Personalstamm- übersicht.
Hinweise
Die Berechnung des Ferienzeitguthaben erfolgt wie folgt:
Bsp. 100 Normalstunden * 10.6 Ferien-% = 10.60 Stunden Ferienzeitguthaben
Rapporterfassungs-Konzept
Wenn ein ArbN während der Einsatzzeit keinen Rapport oder einen Rapport mit fehlenden Angaben für einzelne Tage abgibt, werden an diesem Tag (wenn vorhanden), mittels Lohnart '135, bzw. 1351 Ferienbezug' die Ferienstunden erfasst.
Wenn der ArbN kein Ferienguthaben hat und während dem Arbeitsverhältnis trotzdem nicht arbeitet, wird für die fehlende Zeit mittels Lohnart '134 Unbezahlte Absenz' eine Rapporterfassung vorgenommen.
Bei der Eingabe von Ferienbezügen wird die Anzahl der erfassten Ferienstunden maximiert, wenn das folgend beschriebene Maximum des Ferienguthaben aufgebraucht ist:
Hinweis Wenn Sie in einer Woche Ferienbezüge vor dem letzten Ferienbezug erfassen, wird die Anzahl des letzten Ferienbezugs automatisch entsprechend maximiert.
Wir unterscheiden Ferienbezüge wie folgt
a. Normaler Ferienbezug (ArbN hat gemäss Arbeitsrapport Ferien bezogen)
Bei TWM Kunden, welche per 31.12.2021 keine ausstehenden Ferienguthaben hatten und solchen, welche erst ab 1.1.2022 mit dem TWM arbeiten, bestehen nur die Lohnarten 135, 136 und 137
Eingaben bei Ferienbezug
Resultat
b. Ferienfond Teilauszahlung (ArbN wünscht während dem Anstellungsverhältnis ohne Ferienbezug, eine Teilauszahlung des CHF Ferienfond)
Gemäss OR Art. 329d dürfen die Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Deshalb dürfen grundsätzlich keine 'Ferienfond Teilauszahlungen' vorgenommen werden.
Da jedoch Personaldienstleister 'Ferienfond Teilauszahlungen' vornehmen wollen, steht im TWM dazu die Lohnart '136, bzw. 1361 Ferienfond Teilauszahlung' zur Verfügung, welche Sie auf eigene Verantwortung nutzen.
Eingaben bei Ferienfond Teilauszahlung
Hinweise zu Ferienfond Teilauszahlungen:
c. Ferienfond Auszahlung (ArbN wünscht per Austritt die Auszahlung des CHF Ferienfond)
Eingaben bei Ferienfond Auszahlungen
Resultat bei Ferienfond Auszahlungen, welche in einem Vorjahr erfasst wurden
Hinweise zu Ferienfond Auszahlungen
Hinweise zu Ferienfond Auszahlungen aus Vorjahren bei Saldoübernahme aus einem anderen System:
Bei einem Systemwechsel auf TWM müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden:
2. Ferienverwaltung für Personal mit Monatslohn
Die Ferienverwaltung für Personal mit Monatslohn wird in folgende Personengruppen unterteilt:
2.1 Internes Personal
2.2 Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Monatstarif'
2.3 Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif' (siehe dazu Kapitel Ferien & Gleitzeit externe)
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