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GAV Personalverleih Arbeitszeiten etc.

letzte Mutation 24.02.2021
 
 
Einleitung:
Allgemeine Infos zu diesem Thema finden Sie im Kapitel 'Überstunden, Überzeit und Kompensation'.
Spezifische Infos zu diesem Thema für ArbN mit Stundenlohn, finden Sie im Kapitel 'Überstundenverwaltung mit Kompensation Stundenlohn'
 
Folgend finden Sie die Arbeitzeitbestimmungen gemäss GAV-Personalverleih Version 2019:
Gemäss Art. 12 des GAV Personalverleih, beträgt die Normalarbeitszeit 42 Stunden pro Woche.
Die 43. 44. und 45. Wochenarbeitsstunden gelten als Überstunden, die entweder ohne Zuschlag vergütet oder 1:1 kompensiert werden.
 
Folgend ein Beispiel für den GAV Personalverleih:
Bezeichnung
Bemerkungen
Normalstunden
Betriebsübliche Normalarbeitszeit bis 42.00 Stunden
Überstunden
Die Höchstarbeitszeit ist 45.00 Stunden, bzw. sind die 43, 44. & 45. Stunde Überstunden
Überzeit
Ab 46. Stunde spricht man von Überzeit
Abs. 2 Tages- und Wochenüberzeit
Tagesüberzeit beginnt bei 9.5 Stunden, Wochenüberzeit bei 45 Stunden.
Keine Kumulation von Tages- und Wochenüberzeit:
Beispiel 1:
Arbeitszeiten gemäss Rapport des Einsatzbetriebes: Montag: 9 Stunden; Dienstag: 11 Stunden; Mittwoch: 8 Stunden; Donnerstag: 10 Stunden; Freitag: 3 Stunden; Samstag: 9 Stunden.
Dies sind insgesamt 50 Wochenarbeitsstunden, wovon die Überzeit auf Wochenbasis 5 Stunden und auf Tagesbasis 2 Stunden (1.5 Stunden am Dienstag und 0.5 Stunden am Donnerstag) beträgt. Vorliegend muss deshalb für die 5 Wochenüberzeitstunden ein Zuschlag von 25% bezahlt werden.
Wird in einer Woche nur Tageszeit (oder nur Wochenüberzeit) geleistet, sind die entsprechenden Überzeitstunden
Zuschlag pflichtig.
Beispiel 2:
Ein temporärer Mitarbeiter arbeitet in einer Woche 42 Stunden. Dabei leistet er am Dienstag einen Einsatz von 10 Stunden. Auch wenn die 45-Wochenstundengrenze hier nicht überschritten wird, sind die 0.5 Tagesüberzeitstunden am Dienstag mit einem Zuschlag von 25% auszubezahlen.
 
Bsp. Kompensation von Überstunden ohne Lohn:
Voraussetzungen:
Sie erfassen folgende Lohnarten:
Resultat: