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TG ArbG bei Mutterschaft

letzte Mutation 11.12.2016
 
 
Zur Zeit  ist noch nicht klar, ob eine TG-Berechnung ArbG benötigt wird. A. Ebinger 11.12.2016
 
 
Einleitung:
Arbeitnehmerinnen haben bei Abwesenheiten wegen Mutterschaft unter folgend aufgeführten Bestimmungen Anspruch auf einen Erwerbsersatz durch die EO.
 
Gemäss 'GAV Personalverleih 2016 - 2018' Art. 17 gelten folgende Bestimmungen
 
 
Anmeldung für die Mutterschaftsentschädigung bei der EO
Die Anmeldung für Mutterschaftsentschädigung bei der EO erfolgt im 'TWM', 'Personalstamm', Register [Meldungen], [Anmeldung MSE].
 
Taggeldberechnung der Ergänzungsleistungen durch den Arbeitgeber
Falls ArbN Anspruch auf Ergänzungsleistungen durch den ArbG haben (siehe dazu die Bestimmungen gemäss 'GAV PV Art. 17' oben), wird im Personalstamm, Register [Meldungen], [Taggeld ArbG] die Meldungen 'AHV/EO' erstellt und die ArbG-Ergänzungsleistung berechnet.
 
Taggeldauszahlung
Erwerbsersatzleistungen der EO sind nicht SUVA-pflichtig jedoch AHV- und für BVG-pflichtige ArbN auch BVG-pflichtig.
Damit die BVG-Abzüge der Pensionskasse gemeldet und dem ArbN im Lohn in Abzug gebracht werden, sollten die Erwerbsersatzleistungen für Personen, welche BVG-pflichtig sind, über den ArbG abgerechnet werden.
Bei ArbN, welche nicht BVG-pflichtig sind, empfehlen wir aus administrativen Gründen, dass die Erwerbsersatzleistung von der EO direkt an den ArbN ausbezahlt wird.
Hinweis: Zum Erfassen der Taggeldzahlung siehe Kapitel Krankheit, Unfall, Militär und Mutterschaft.