Umsatzrückvergütungen und Provisionen

letzte Mutation 17.12.2016
 
 
Rückvergütungen und Provisionen für Leistungen im Vorjahres müssen als Kreditoren oder als Passive Rechnungsabgrenzung im alten Geschäftsjahr erfasst werden.
 
Die Ansprüche auf Rückvergütungen und Provisionen werden gemäss Kapitel Provisionen durch die dafür zuständige Person ermittelt.
 
 
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