Anpassen der allgemeinen Sozialversicherungen etc.
letzte Mutation 06.01.2020
Einleitung:
Damit bereits im Dezember Einsätze für das Folgejahr mit den korrekten Prämiensätzen erfasst werden können, erfolgen die Anpassungen der Sozialversicherungen gemäss Kapitel Anpassen der jahresspezifischen Sozialversicherungen möglichst früh, bzw. sobald diese vorhanden sind.
Hinweis: Folgende Sozialvericherungsanpassungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn alle Lohnabrechnungen des Vorjahres erstellt wurden, diese müssen jedoch unbedingt vor dem Erstellen der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr vorgenommen werden.
Anpassungen, welche erst nach Erledigung aller Lohnabrechnungen im Vorjahr vorgenommen werden:
Rückstellungsprozent der Sozialversicherungsprämien
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnarten' werden die 'Rückstellungen in %' in der Regel bei den Lohnarten '610 Krankentaggeld (KTG)', '990 AHV-Abzug' und '993 NBU-Abzug' mutiert.
Hinweise:
Erläuterungen zu den Rückstellungen finden Sie im Kapitel Lohnarten unter dem Titel 'Rückstellungen in %'.
Die Rückstellungsprozent der Sozialversicherungen, sind in der B&F Zusammenstellung der Sozialversicherungen enthalten.
Kinder- und Ausbildungszulagen
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnarten' werden wenn nötig, die Kinder- und Ausbildungszulagen für das temporäre Personal unter den Lohnarten '300 bis max. 306' und für das internes Personalunter den Lohnarten '7300 bis max. 7306' mutiert.
Prämiensätze und Beträge für internes Personal
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnarten' werden wenn nötig die KTG-Prämien in der Regel unter den Lohnarten '7610 KTG Männer' und '7610 KTG Frauen' mutiert.
Hinweis: Bitte kontrollieren und mutieren Sie wenn nötig, auch die Rückstellung. Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Lohnarten unter dem Titel 'Rückstellungen in %'.
Lohnbuchhaltung sperren
Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM-Einstellungen', Register 'AHV/FAK/GAV' das Flag 'Lohnbuchhaltung sperren' aktivieren.