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Kassabuch, Bank- & Postbelege

letzte Mutation 20.12.2016
 
 
Einleitung
Jeweils nachdem sämtliche Unterlagen (der folgend aufgeführten Ordner) eines Monats abgelegt sind, werden diese der zuständigen Person der Treuhandstelle zugestellt:
 
Die Geschäftsfälle werden durch die Treuhandstelle kontiert und erfasst und anschliessend je nach Vereinbarung durch die Treuhandstelle abgelegt oder an den Mandant zur Ablage zurückgesandt.
Hinweis: Die Erfassung dieser Unterlagen bildet die Voraussetzung zur Erstellung der korrekten MWSt-Abrechnung.