Jeweils nachdem sämtliche Unterlagen (der folgend aufgeführten Ordner) eines Monats abgelegt sind, werden diese der zuständigen Person der Treuhandstelle zugestellt:
Bankauszüge inkl. Belege (alle Unterlagen, welche noch nicht erfasst wurden. Detailinfos zur Verwaltung der Bank finden Sie im Kapitel Bankformulare verarbeiten & Saldoabstimmung).
Postkontoauszug inkl. Belege (Die Verwaltung des Postkonto und Ablage der Postkontobelege erfolgt analog zur Bank. Siehe dazu Kapitel Bankformulare verarbeiten & Saldoabstimmung).
Die Geschäftsfälle werden durch die Treuhandstelle kontiert und erfasst und anschliessend je nach Vereinbarung durch die Treuhandstelle abgelegt oder an den Mandant zur Ablage zurückgesandt.
Hinweis: Die Erfassung dieser Unterlagen bildet die Voraussetzung zur Erstellung der korrekten MWSt-Abrechnung.