Personaldienstleister müssen die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge (WBK/VZK) gemäss den GAV-spezifischen Modalitäten und Zahlungsbedingungen abrechnen.
Im TWM unter dem 'TWM', 'GAV-Berichte' werden (nachdem alle Lohnabrechnungen bis ende Jahr gemacht wurden), wie folgt die GAV-Berichte erstellt:
Selektionieren Sie im Feld 'Bericht' den Bericht 'WBK/VZK'.
Selektionieren Sie unter Lohndatum 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Mittels Schaltfläche [Drucken] werden alle GAV-Berichte (mit Zwischentotal pro GAV und einem Subtotal am Schluss) ausgedruckt.
Ergänzen Sie den Bericht, indem Sie auf der letzten Seite den Betrag gemäss Semesterakontozahlung und den Restausstand manuell aufschreiben.
Füllen Sie die Lohnsummendeklaration (welche Sie von tempcontrol erhalten) auf Basis der Daten des Bericht 'WBK/VZK'aus und unterzeichnen Sie diese.
Kopieren Sie die Lohnsummendeklaration einmal.
Der Bericht 'WBK/VZK' und die zwei Lohnsummendeklarationen werden wie folgt verarbeitet:
Eine Lohnsummendeklaration wird der zuständigen Inkassostelle bis spätestens ende Januar zugestellt.
Eine Lohnsummendeklaration wird inkl. den Bericht 'WBK/VZK' im 'Abschluss-Ordner', Register 'Kreditoren' abgelegt.
8. Die Schlussrechnung, (welche Sie von der Inkassostelle aufgrund der zugestellten Lohnsummendeklaration erhalten) wird als Kreditor erfasst.
Hinweise:
Zirka im Juni / Juli erhalten Sie von Ihrer zuständigen Inkassostelle eine Akontorechnung, welche auf der Lohnsumme des Vorjahres basiert und als Kreditor erfasst werden muss.