In den folgenden Unterkapitel werden die Dienstleistungen beschrieben, welche mittels TWM verwaltbar sind.
Personalvermittlung (Personen, welche einem Unternehmen zur Anstellung vermittelt werden).
Mandatsauftrag (Zwischen Personaldienstleister und Kunde wird in der Regel ein schriftlicher Mandatsauftrag abgeschlossen).
Outsourcing (Übernahme der Lohnbuchhaltung und Personaladministration im Auftragsverhältnis).
Bei folgenden Dienstleistungen gilt der Personaldienstleister als Arbeitgeber. Dabei bildet jeweils ein Einsatz die Basis der Anstellungs- und Verleih-Bedingungen.
Wir unterscheiden dabei folgende Anstellungsarten:
Monatslohn mit Stundentarif(Personen, welche zu einem Monatslohn festangestellt werden und zu einem Stundentarif Kunden verleiht werden).
Monatslohn mit Monatstarif(Personen, welche zu einem Monatslohn festangestellt werden und zu einer Monatspauschale Kunden verleiht werden).
Selbstvermittler(Personen, welche durch Eigenleistung in einem Temporäreinsatz sind).
Payrolling(Personen, welche von einem Unternehmen dem Personaldienstleister zur Verwaltung übergeben werden).
Temporäranstellung (Personen, welche zu einem Stundenlohn angestellt- und einem Stundentarif einer Firma verleiht werden).
Try and Hire (Temporäranstellung auf Probe, mit voraussichtlicher Übernahme in eine Festanstellung).