Folgende Prüfungen durch das System verhindern, dass Rapporte / Leistungen verbucht werden, welche fehlerhafte Lohnabrechnungen generieren würden.
Im Pendenzenfenster wird der Anwender über die Fehler / Probleme informiert und die entsprechenden Leistungszeilen werden rot markiert.
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Rapportverbuchung gesperrt
Wenn bereits ein Benutzer die Rapportverbuchung geöffnet hat.
Wenn die Rapporterfassung von einem Benutzer geöffnet ist
Prüfungen in der Rapportverbuchung beim Anklicken der Schaltfläche [Anzeigen] oder [Verbuchen] erfolgen
Prüfungen, welche mit '*' beginnen, können unter den 'TWM Einstellungen - Mandant' optional aktiviert/deaktiviert werden.
Dass bei allen ArbN, für welche Rapporte zum Verbuchen bestehen, fehlende Rapport-KW für den entsprechenden Einsatz im Pendenzenfenster aufgelistet werden.
Dass bei ArbN mit Std.-Lohn im Personalstamm, Fenster [Pensum] kein Pensum/Gesamtpensum erfasst wurde.
Wenn ein Rapport, eine der folgenden Bedingungen erfüllt, können alle Rapporte dieser Person nicht verbucht werden und es wird eine entsprechende Pendenz generiert.
Dass dem ArbN mindestens ein Begünstigten, bzw. Überweisungskonto zugewiesen wurde.
* Dass in der Personalstammübersicht, der Status der 'Unterhaltspflicht' ungleich 'unklar' ist.
Dass das Existenzminimum grösser ist als der Totalbetrag der zu verbuchenden Akontozahlungen.
Dass im Personalstamm, Register [Anstellungsperiode] eine gültige Anstellungsperiode besteht.
Dass keine überschneidenden Anstellungsperioden bestehen.
Dass alle erfassten Datumsleistungen ein Von-Datum enthalten.
Dass alle erfassten Von-Bis Leistungen ein Von- und Bis-Datum enthalten.
Dass allen Rapporte eine Lohnart zugewiesen wurde.
Dass bei Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stunden- oder Monatstarif' die Lohnart '1061 oder 1060 Monatslohn mit Stunden, bzw. Monatstarif' erfasst wurde.
Dass der Ferienbezug < als das Ferienguthaben (gemäss Leistungskalender inkl. den erfassten Rapporten) ist.
Dass im Personalstamm die Person nicht offen ist, für welche die Rapporte verbucht werden.
Zusätzlich wird bei QS-pflichtigen ArbN folgendes geprüft
Dass im Personalstamm, Fenster [Personalien A] die Kirchensteuerpflicht ungleich 'unklar' ist.
Wurde bei einer Rapportverbuchung =< 2020 ein 'Tarif bis 2020' bzw. 'Kanton' zugewiesen?
Wurde bei einer Rapportverbuchung => 2021 ein 'Tarif ab 2021' bzw. 'Kanton' zugewiesen?
Wurde ein 'Bewilligungstyp' zugewiesen?
Wurde ein 'Steueramt' zugewiesen?
Wurdeeine 'Tarifgruppe' zugewiesen?
Stimmt die 'Anzahl Kinder' gemäss Register [Anstellungsperiode] mit der gemäss [Kinder] überein?
Stimmt der Status 'Kirchensteuer' mit dem gemäss Register [Personalien A] überein?
Hinweis: Wenn oben erwähnte Bedingungen nicht erfüllt sind, können die Rapporte nicht verbucht werden!
Folgende Ereignisse erfolgen automatisch durch das System
* Alle 'Prov. Lohnabrechnungen' werden automatisch durch das System gelöscht.
Unter folgenden Voraussetzungen werden zwei Lohnabrechnungen erstellt
Falls pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes zum Verbuchen bestehen, werden diese rot markiert und in der MsgBox folgendes angezeigt: Für Name bestehen Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes. Deshalb werden für Name automatisch mehrere Lohnabrechnung und Anstellungsperioden erstellt.
Wenn pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen Abzugsprozent für FAR/VRM, oder solche mit und ohne FAR/VRM enthalten sind, generiert das System automatisch zwei Lohnabrechnungen.
Verarbeitung von Lohnabrechnungen mit Auszahlung CHF <=0
Wenn das System bei der Rapportverbuchung feststellt, dass der Auszahlungsbetrag '<=0' ist, wird durch das System automatisch in der Rapporterfassung, Register [Akonto] sowie in der Lohnabrechnung ein Akontobetrag gebucht, welcher dazu führt, dass der Lohnauszahlungsbetrag >= 0.00, bzw. CHF 1.00 ist.
In Mandanten, bei welchen der KK-Abzug aktiv ist, wird bei ArbN mit Krankenkassenabzug folgendes geprüft:
Dass im entsprechenden Lohnabrechnungsmonat noch keine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht.
Hinweis: Wenn im entsprechenden Monat bereits eine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht, wird in der zweiten Lohnabrechnung kein KK-Abzug mehr gemacht.