Lohnstrukturerhebung

Letzte Mutation 01.03.2023
 
Einleitung
Das 'Bundesamt für Statistik' (BFS) verlangt alle zwei Jahre eine 'Lohnstrukturerhebung' (LSE). Dabei wird durch das BFS gemäss bestimmten Regeln festgelegt, welche Betriebe dazu aufgefordert werden die LSE-Daten abzuliefern. Wird Ihr Betrieb dazu aufgefordert, die LSE-Daten abzuliefern, dann sind Sie dazu verpflichtet und werden gemahnt, wenn Sie dies versäumen.
Damit diese gewünschten Daten speditiv dem BFS übermittelt werden können, kann im TWM gemäss folgender Beschreibung, 'Workflow Export und Übermittlung der Lohnstrukturdaten' eine XML-Datei erstellt werden und diese im WEB-Portal des BFS übermittelt werden.
Ziel dieser Erhebung ist, dass anhand der 'LSE' die Struktur der Löhne für sämtliche Wirtschaftszweige des sekundären und tertiären Sektors in regelmässigen Abständen auf der Basis repräsentativer Daten abgebildet werden. Die 'LSE' ist für die Unternehmen, die Sozialpartner und die Öffentlichkeit eine wichtige Informationsquelle. Ihre Ergebnisse kommen beispielsweise bei arbeitspolitischen Entscheiden, Lohnverhandlungen, Branchenvergleichen oder Fragen zur Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zur Anwendung.
 
 
Workflow Datenkontrolle, Export und Übermittlung der Lohnstrukturdaten mittels XML-Datei
Lohnstrukturdaten im TWM prüfen und exportieren
Gemäss folgendem Workflow werden die Daten angezeigt und wenn nötig vervollständigt.
  • Öffnen Sie unter dem Menü 'Personal' das Formular 'Daten-Export', bzw. das Register [Lohnstrukturerhebung]
  • Wählen Sie den entsprechenden Monat und das Jahr der Lohnstrukturerhebung (Standard-Monat ist Oktober)
  • Mittels Schaltfläche [Daten anzeigen] werden die Daten, (welche in die XML-Datei exportiert werden) aufgelistet
    Hinweis Durch Aktivieren des Flagfeld 'nur Daten für Export', werden nur noch die Daten, welche in die XML-Datei übernommen werden angezeigt.
  • Prüfen Sie die aufgelisteten Daten für Temporäre gemäss folgenden Erläuterungen  Punkt 5A bis 6E und 10)
  • Prüfen Sie die aufgelisteten Daten für internes Personal gemäss folgenden Erläuterungen  Punkt  5A, 5B, 6C, 6D, 6F, 6G, 6H und 10  und löschen Sie diese bei ausgetretenen ArbN nach dem Datenexport wieder.
  • Ergänzen/mutieren Sie wenn nötig diese Daten indem Sie den Personalstamm öffnen.
  • Mittels Schaltfläche [In XML exportieren] wird eine XML-Datei (welche Sie am gewünschten Ort speichern können) erstellt
    Hinweis Die Informationen betreffend Punkt 9 S und T werden im TWM zur Zeit nicht verwaltet.
 
Übermitteln der Lohnstrukturdaten als XML-Datei
CH-Login erstellen
Damit Sie die XML-Datei im WEB-Portal des BFS übermittelt können, müssen Sie einmalig beim 'BFS' wie folgt ein CH-Login erstellen:
 
  • Öffnen Sie mittels folgendem Link die Homepage des 'Bundesamt für Statistik'
  • Öffnen Sie mittels Link 'LohnWebPlus', die WEB-Seite 'eIAM'
  • Erfassen Sie (wenn nicht bereits erfolgt), die Mailadresse und das Passwort zum Erstellen eines neuen CH-Login
  • Bestätigen Sie die Angaben durch das Anklicken der Schaltfläche [Account erstellen]
  • Unter 'CH-Login - Registrieren' erfassen Sie die Angaben, akzeptieren Sie die  Nutzungsbedingungen' und bestätigen Sie die Angaben mittels Schaltfläche [Weiter]
    Hinweis Nun erhalten Sie auf die festgelegte Mailadresse einen Bestätigungscode
  • Unter 'CH-Login - Eingabe Bestätigungscode' kann das Passwort gespeichert werden, muss der per Mail erhaltene Bestätigungscode eingegeben werden und mittels Schaltfläche [Weiter] die Angaben bestätigt werden
  • Unter 'CH-Login - Benutzeraccount erstellen' wird Ihnen die Registrierung bestätigt, klicken Sie auf Schaltfläche [Weiter]
  • Beantworten Sie die Sicherheitsfragen und bestätigen Sie die Angaben mittels Schaltfläche [Weiter]
  • Auf der Seite 'Authentisierungsmethode auswählen' wählen Sie Mobilnummer und erfassen Sie Ihre Mobilnummer
    Hinweise
  • Notieren Sie alle Logindaten, damit Sie auch später die Möglichkeit haben sich unter den selben Logindaten anzumelden.
  • Sie können später auch mittels selben CH-Login die XML-Dateien für weitere Betriebe hochladen.
     
     
Übermitteln der XML-Datei im BFS WEB-Portal
  • Öffnen Sie mittels Link 'LohnWebPlus', die WEB-Seite 'eIAM'
  • Bestätigen Sie die Angaben (Mail und Passwort) mittels Schaltfläche [Login]
  • Unter 'Zugriff beantragen', die Nutzungsbedingungen akzeptieren und mittels Schaltfläche [Weiter] die Angaben bestätigen
  • Erfassen Sie nun die UID-Nummer und das Passwort, welches Sie vom BFS mittels Brief erhalten haben und bestätigen Sie die Angaben mittels Schaltfläche [Registrieren]
  • Klicken Sie auf der neu geöffneten Seite die Schaltfläche [Daten hochladen]
  • Nun können Sie mittels Schaltfläche [Dateien wählen] die XML-Datei anhängen. Um Sicher zu stellen, dass die XML-Datei fehlerfrei ist, empfehlen wir, die Datei vorab zum Testzweck hochzuladen und erst wenn keine Strukturfehler bestehen definitiv hochzuladen.
  • Nachdem die definitive XML-Datei hochgeladen ist, muss diese noch mittels Schaltfläche [Freigeben] frei gegeben werden.
  • Unter 'Übersicht der Lieferung' drucken Sie mittels Schaltfläche [PDF Bericht] einen Struktur- und Qualitäts-Bericht zur XML-Datei und mittels Schaltfläche [PDF Quittung] eine Bestätigung zur Übermittlung der Lohndaten an das BFS
    Hinweis Falls die XML-Datei abgelehnt wird, müssen Sie B&F die Fehlermeldung /en zustellen, damit der Fehler ermittelt werden kann.
 
Erläuterungen zu den Daten der Lohnstrukturerhebung (XML-Datei)
  • Auf der Liste sind nur Mitarbeiter aufgeführt, für welche im Oktober eine Lohnabrechnung erstellt wurde.
  • Punkt '5A persönliche Merkmale' bis Punkt '6E Grundlage der Lohnabrechnungen', enthalten Angaben zum ArbN und dessen Anstellung.
  • Punkt '6F Arbeitszeiten' bis Punkt '7M Ordentliche Beiträge für BVG', inkl. Punkt '10 ausgeübter Beruf' enthalten Angaben und Lohnbeträge zum Monat Oktober. Diese werden für ArbN mit Rapporterfassung, gemäss Rapporterfassung berechnet und bei ArbN ohne Rapporterfassung den Lohnabrechnungen entnommen.
  • Punkt '8N Beschäftigungszeitraum' bis Punkt '9T weitere vom ArbG übernommene Leistungen' enthalten Angaben und Lohnbeträge zum entsprechenden Jahr, bzw. zur unter Punkt '8N Beschäftigungszeitraum' festgelegten Zeitperiode. Diese Beträge werden für alle ArbN aus den Lohnabrechnungen entnommen.
 
Erläuterungen zu den einzelnen Punkte der Lohnstrukturerhebung
Informationsbasis zur Lohnstrukturerhebung ist der 'Fragebogen - Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2020'.
In diesem finden Sie diverse Erläuterungen zur LSE und welche Daten, in welcher Form in der XML-Datei enthalten sein müssen.
Folgende Punkte beziehen sich auf die Erläuterungen im 'Fragebogen - zur LSE' und dienen der Verständlichkeit, wie die Daten im TWM ermittelt und berechnet werden.
Punkt
Erläuterungen
5 A Ausbildung
  • Die Ausbildung ist ein Pflichtfeld und wird aus dem Register [Qualifikationen], Feld 'Ausbildung/Schule' übernommen.
5 B Hochschultitel
  • Der Hochschultitel wird aus dem Register [Qualifikationen], Feld 'Hochschultitel' übernommen.
6 C Berufliche Stellung
  • Ohne Kaderfunktion, bzw. Code '5' wenn im Fenster [Zuweisungen], im Feld 'Intern', 'nein' oder 'ja' steht.
  • Oberes Kader,  Code '1' wenn im Fenster [Zuweisungen], im Feld 'Intern', 'ja, Geschäftsleitung' steht. 
  • Unteres Kader, Code '3' wenn im Fenster [Zuweisungen], im Feld 'Intern', 'ja, Filialleitung' steht.
6 D Art des Vertrags
  • ArbN im Monatslohn, bzw. Code '1' wenn im Fenster 'Zuweisungen', im Feld 'Intern', 'ja, Geschäftsleitung', oder 'ja, Filialleitung' oder 'ja', steht.
    Hinweis Angaben im Fenster [Internes Personal], im Feld 'In Ausbildung', oder wenn ein Einsatz mit Anstellungsart
    'Internes Personal mit Stundenlohn' besteht, haben diese Werte Priorität.
  • ArbN im Monatslohn, Code '4' wenn im Einsatz, Anstellungsart 'Monatslohn mit Std.-Tarif' oder  'Monatslohn mit Mt.-Tarif' steht, bzw. Code '2', wenn Einsatz >=3 Monate dauert.
  • ArbN im Stundenlohn, Code '5' wenn im Einsatz, Anstellungsart 'Temporäranstellung', 'Payrolling', 'Selbstvermittler', 'Try and hire' oder 'Internes Personal mit Stundenlohn' steht, bzw. Code '3', wenn Einsatz >=3 Monate dauert.
  • Person mit Lehrvertrag, Code '6', wenn im Fenster [Internes Personal], Feld 'In Ausbildung', 'mit Lehrvertrag' steht.
  • Person mit Praktikumsvertrag, Code '7', wenn im Fenster 'In Ausbildung', 'mit Praktikumsvertrag' steht.
6 E Grundlage der
Lohnabrechnung
  • Anzahl Arbeitsstunden, Code '1' (Standardwert für alle MitarbeiterInnen).
6 F Arbeitszeiten im
Oktober
  • Bei 'Vertragsart' Code 1, 6 oder 7, Anzahl Stunden pro KW gemäss Fenster [Internes Personal], Feld 'Std./KW'
  • Bei 'Vertragsart' Code 4 und 2 'Monatslohn mit Std.-Tarif' oder 'Mt.-Tarif' Std pro KW gemäss Einsatz
  • Bei 'Vertragsart' Code 3 oder 5 'ArbN im Stundenlohn', gemäss Rapporterfassung (Normalstunden) im Oktober
6 G Beschäftigungsgrad
im Mt. Okt. in %
  • Bei ArbN mit einem Einsatz, gemäss Einsatz Feld 'Arbeits-Pensum %'
  • Bei ArbN ohne Einsatz, bzw. internen ArbN gemäss Fenster [Pensum], bzw. Feld 'Pensum' und wenn dort '0' steht, muss '100' übernommen werden!
6 H Anzahl Ferientage
pro Kalenderjahr
  • Alle internen ArbN, bzw. 'Vertragsart', Code 1, 6 oder 7 gemäss Fenster [Internes Personal].
  • ArbN im Monatslohn, bzw. 'Vertragsart', Code '4' oder '2', bei 'Monatslohn mit Std.-Tarif', gemäss  Ferien% im Einsatz. Bei 'Monatslohn mit Mt.-Tarif' (da im Einsatz keine Ferien% bestehen), gemäss Fenster [Internes Personal].
  • Temporäre ArbN im Std.-Lohn, bzw. 'Vertragsart', Code 5 oder 3 haben den Standardwert '0'.
7    Bruttolohn im Mt.
Oktober
  • Bei ArbN mit Monatslohn, bzw. 'Vertragsart', Code 1, 2, 4, 6 oder 7, Bruttolohn gemäss Lohnabrechnung inkl. Zulagen für Schicht-, und Erschwerniszulagen. Die Lohnarten 'Sonntags- und Nachtarbeit' sind im TWM unter Punkt 9 P enthalten.
  • Bei ArbN mit Std.-Lohn, bzw. 'Vertragsart', Code 5 oder 3, wird der Bruttolohn auf Basis der Rapporterfassung inkl. Feiertags- und Ferienanteil, jedoch exkl. Familienzulagen, 13.-Monatslohn, Überstundenvergütungen und unregelmässige Leistungen. Gehaltsnebenleistungen, Kapital- und Vorsorgeleistungen und jegliche Spesen
7 I  Grundlohn im Mt.
Oktober
  • Der Grundlohn enthält: Ordentlicher Lohn, regelmässige Zulagen, Trinkgelder und regelmässigen Zahlungen.
Mit jedem Lohn ausbezahlte Provisionen, Gewinnbeteiligungen und Prämien, exkl. Leistungen folgender Punkten J bis T.
(Dieser Betrag wird in der XML-Datei nicht verlangt und ist in der XML-Datei nicht enthalten)!
7 J  Zulagen im Mt.
Oktober
  • Bruttobetrag der Im Oktober ausbezahlten Schicht-, Sonntags- und Nachtarbeitszulagen, sowie andere Erschwerniszulagen.
7 K Familienzulagen im
 Mt. Oktober
  • Familienzulagen, (Kinder- und Ausbildungszulagen) im Monat Oktober werden wie folgt berechnet:
  • Bei ArbN mit Std.-Lohn, Code 5 oder 3, Familienzulagen welche gemäss Register [Kinder] im Oktober gültig waren.
  • Bei ArbN mit Monatslohn, Code 1, 2, 4, 6 oder 7, gemäss Lohnabrechnung im Oktober.
7 L Beiträge AHV/IV/EO/
ALV/NBU im Mt. Okt.
  • ArbN-Abzüge für Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV/NBUV) im Monat Oktober.
  • Bei ArbN mit Std.-Lohn, Code 5 oder 3, gemäss den Normal- und Überstunden inkl. Feiertags-, und Ferien- und 13.-Mt.-Anteil im Oktober.
  • Bei ArbN mit Monatslohn, Code 1, 2, 4, 6 oder 7, gemäss Lohnabrechnung im Oktober.
7 M Beiträge BVG im
Mt. Oktober
  • ArbN-Beiträge an die Pensionskasse im Monat Oktober.
  • Bei ArbN mit Std.-Lohn, Code 5 oder 3, gemäss den Normal- und Überstunden inkl. Feiertags-, und Ferien- und 13.-Mt.-Anteil im Oktober.
  • Bei ArbN mit Monatslohn, Code 1, 2, 4, 6 oder 7, gemäss Lohnabrechnung im Oktober.
8 N Beschäftigungs-
zeitraum im Jahr
Der Beschäftigungszeitraum wird wie folgt ermittelt:
  • Ab-Datum: Ausgehend von der Anstellungsperiode im Oktober, wird das erste Ab-Datum (vor einem Unterbruch > 30 Tage) gemäss Anstellungsperiode im entsprechenden Jahr übernommen.
  • Bis-Datum: Ausgehend von der Anstellungsperiode im Oktober, wird das letzte Bis-Datum (vor einem Unterbruch > 30 Tage) im entsprechenden Jahr übernommen.
    Hinweis Wenn das Ab- bzw. Bis-Datum der Anstellungsperiode vor, bzw. nach dem Geschäftsjahr beginnt, bzw. endet, wird dieses durch das System auf den 01.01.JJJJ, bzw. 31.12.JJJJ angepasst.
9  Verdienst für die
Beschäftigungszeit
  • Die folgenden Punkte (9 O bis T) enthalten die weiteren, meist einmalig oder unregelmässig entrichteten Lohnbestandteile.
    Diese enthalten die an ArbN ausbezahlten Beträge für den entsprechenden Beschäftigungszeitraum gemäss Punkt (8 N)
9 O 13.-Montslohn
  • Ausbezahlter 13.-Monatslohn für die Periode gemäss Punkt '8 N'.
    Dieser Betrag enthält folgende Lohnarten
  •  '312   13. Monatslohnanteil' abzüglich '322 13. Monatslohnanteil RS in Fond'
  •  '140   13.-Mt.-Fond Teilauszahlung'
  •  '141   13.-Mt.-Fond Auszahlung'
  •  '147   13.-Mt.-Fond Auszahlung (Mt.-Lohn)'
  •  '7350 Lohn 13. Monatslohnanteil'
9 P Überstunden-
entschädigung
  • Überstundenentlöhnung inkl. 'Ferienfond Teilauszahlungen' und 'Ferienfond Auszahlungen' für die Periode gemäss Punkt '8 N'.
9 Q Unregelmässige
Leistungen
  • Unregelmässige Leistungen für die Periode gemäss Punkt '8 N' (Bonuszahlungen, Gratifikationen, Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen, Antritts- und Abgangsentschädigungen, Treue- und Dienstaltersprämien).
  • Verwaltungsratsentschädigungen (Sitzungsgelder, Tantiemen usw.)
9 R Gehaltsnebenleist.
& Beteiligunsrechte
  • Gehaltsnebenleistungen und Beteiligungsrechte gemäss Ziffern 2 und 5 des Lohnausweises und Punkt '8 N'.
  • Verpflegung und Unterkunft (Ziffer 2.1 des Lohnausweises).
  • Privatanteil Geschäftswagen (Ziffer 2.2 des Lohnausweises).
  • andere Gehaltsnebenleistungen (Ziffer 2.3 des Lohnausweises).
  • Beteiligungsrechte (Ziffer 5 des Lohnausweises).
9 S Vom ArbG direkt an
ArbN ausbezahlte
Kapitalleistungen
  • Standard= leer (ausbezahlte Kapitalleistungen, für die Periode gemäss Punkt '8 N' werden im TWM zur Zeit nicht verwaltet)!
  • Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter.
  • Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter.
  • Lohnzahlungen nach Todesfall.
9 T ArbG Vorsorge-
Leistungen
  • Weitere, vom ArbG übernommene Leistungen (Diese werden zur Zeit im TWM nicht verwaltet).
    Das sind folgende, grundsätzlich von den ArbN geschuldete, jedoch fakultativ vom ArbG übernommene Leistungen:
  • Standard= leer, wenn folgende ArbG-Leistungen erbracht wurden, müssen diese manuell erfasst werden.
  • Vom ArbG zugunsten des ArbN an die Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) eingezahlten Beiträge (Einkäufe).
  • Teilweise oder gesamte Übernahme der von ArbN geschuldeten BVG-Beträge (inkl. Kaderversicherungen).
  • Zugunsten der ArbN und dessen Familienmitglieder übernommene Versicherungsbeiträge durch den ArbG.
    (Krankenversicherung, Säule 3a, Lebensversicherung usw.)
  • Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a).
10 Ausgeübter Beruf
  • Bei ArbN mit einem Einsatz, Beruf gemäss Einsatz, bzw. Feld 'Einsatz als' im Monat Oktober.
    Bei internen, ArbN ohne Einsatz, wird der Haupt-Beruf gemäss Register [Qualifikationen] übernommen.
    Hinweis Dieses Feld ein Pflichtfeld und muss bei ArbN mit einem Einsatz einen Wert enthalten!
11 U BUR-Nummer
  • Identifikationscode der örtlichen Einheit
  • Wenn ein Unternehmen mehr als eine örtliche Einheit umfasst (Unternehmen mit mehr als einer Arbeitsstätte), muss hier für jede/n ArbN die BUR-Nummer enthalten sein.
  • Bei Betrieben, welche nur eine örtliche Einheit umfassen, muss nichts geliefert werden.
    Voraussetzungen, damit die BUR-Nummer korrekt ist
  • Im Personalstamm, Fenster [Zuweisungen], Feld 'Filiale' muss die Filiale zugewiesen sein, für welche er im Oktober gearbeitet hat.
  • Die BUR-Nummer muss durch B&F einmalig unter den 'TWM Vorgaben' im Feld 'Wert' bei der entsprechenden Filiale erfasst werden.