Spesenreglemente werden primär durch die GAV definiert.
Wenn der GAV Spesen vorgibt, sind diese im Einsatz, unter der Schaltfläche [Spesen] einsichtbar und müssen manuell im Einsatz erfasst werden.
Anweisungen der SUVA betreffend Spesen: (Folgende Angaben sind ohne Gewähr)
ArbN, welche im Einsatzbetrieb ausschliesslich für interne Produktions- oder Montagearbeiten eingesetzt wird, wie z. Bsp. Mechaniker, Schlosser, Lager-, Speditions- und alle Produktionsmitarbeiter, Büroangestellte etc. haben keinen Anspruch auf Spesen.
Im Allgemeinen gilt bei der SUVA der Grundsatz: Wenn das Festangestellte interne Personal keine Spesen erhält, entfällt auch für temporäre ArbN ein Anspruch auf Spesen.
Für sämtliches Baustellen- oder Montagepersonal wie Maler, Elektromonteure, Monteure, Maurer, etc. sowie Aussendienstmitarbeiter gelten folgende maximalen Spesenansätze, wenn der Einsatzort nicht dem Ort des Einsatzbetriebes entspricht:
Mittagessen CHF 20.-- pro Tag
Nachtessen bei auswärtiger Übernachtung CHF 20.-- pro Tag
verspätete Heimkehr (über 10 Std. Arbeitszeit) CHF 10.-- pro Tag
Privatautobenutzung (Km müssen auf Rapport eingetragen sein) CHF --.65 pro Kilometer
Hotelübernachtungen und allfällige weitere Auslagen gemäss Beleg
Wird unserem Mitarbeiter eine Tagespauschale inkl. Übernachtungsentschädigung ( z. Bsp. CHF 90.-- pro Tag inkl. Übernachtung) entrichtet, müssen wir Kopien der Hotelbelege (für allfällige Revisionen) aufbewahren.
Anmerkungen:
Wegentschädigungen vom Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort des Einsatzbetriebes werden nicht akzeptiert. Werden die Spesenregelungen der SUVA nicht befolgt, wird die SUVA für die zu viel ausbezahlten Spesen die Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge aufrechnen und in Rechnung stellen. Somit trägt der Arbeitgeber sämtliche daraus entstehenden Kosten alleine.
Wenn der Einsatzbetrieb ein eigenes Spesenreglement hat, kann dieses (am Besten in elektronischer Form) verlangt werden und dessen Inhalt im Adresstamm, Register 'Firma' unter 'Überzeit- und Spesenregelungen' eingegeben werden. Eventuell können bei dieser Voraussetzung Spesenzahlungen gemäss Spesenreglement des Einsatzbetriebs angewendet werden.
Da bei AHV- und SUVA- Revisionen der Nachweis, bzw. die Legitimierung für Stundenspesen schwierig ist und grundsätzlich von den Revisionsstellen Stundenspesen unerwünscht sind, empfehlen wir, wenn möglich nur Tagesspesen zu erfassen und sonstige Spesen auf Basis von Belegen abzurechnen.
Hinweise:
Das Spesenreglement können sie im Adresstamm unter dem Register Dokumente der Firma anhängen.
Bitte beachten Sie, dass von verschiedenen GAV (im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe) Mittagessenspesen oder KM-Entschädigungen für die angeordnete Benutzung des Privatautos vorgeschrieben werden.