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WBK/VZK-Bericht

letzte Mutation 12.06.2016
 
 
Einleitung
Die verschiedenen GAV-Berichte bilden die Basis für die Zwischenjährlichen- und Endabrechnungen der WBK/VKZ.
Die WBK/VZK Abzüge müssen mit der Inkassostelle 'Inkassostelle GAV Personalverleih', bzw. für Mitglieder von swissstaffing 'swisstempcomp consimo' abgerechnet werden.
Hinweise:
 
 
Der Bericht 'WBK/VZK' wird für folgendes benötigt
 
Voraussetzungen
Dass im TWM sämtliche Parameter, FiBu-Konten, Lohnarten, Kostenstellen, GAV-Artikel und GAV-Inkasso-Adressen  und Einsätze korrekt erfasst wurden.
 
GAV-Zwischenabrechnungen & Akonto:
Im Juni/Juli erhalten Sie von Ihrer zuständigen Inkassostelle 'swisstempcomp' oder 'Inkassostelle GAV Personalverleih' eine Akontorechnung, welche auf der Lohnsumme des Vorjahres basiert.
Diese Rechnung ist meist Bestandteil in der AHV-Rechnung und wird als Kreditor erfasst und muss gemäss Zahlungskonditionen der Rechnung überwiesen werden.
 
GAV-Endabrechnungen
Die GAV-Endabrechnungen erfolgen gemäss Beschreibung des Kapitel Berichte WBK/VZK & Endabrechnungen bis spätestens ende Januar.
 
Folgende GAV gehören zum GAV Ausbaugewerbe BL/BS/SO:
Hinweise: