Für Unternehmen inkl. Personaldienstleister besteht seit 1. Juli 2018 für meldepflichtige Berufe, bzw. Stellen eine Stellenmeldepflicht gegenüber dem zuständigen RAV. Im TWM wurde diese Meldepflicht mittels der API-Schnittstelle unter Stellenvakanzen integriert.
Für gemeldete Stellen gilt ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen (exkl. Wochenend- und Feiertage), beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung.
Meldepflicht mittels der im TWM integrierten API-Schnittstelle
Damit die API-Schnittstelle genutzt, bzw. Sie Stellenvakanzen elektronisch übermitteln werden können, benötigen Sie die Zugangsdaten, welche Sie wie folgt anfordern können.
Senden Sie ein Mail mit dem Betreff 'Job-Room API access' an 'jobroom-api@seco.admin.ch' mit folgenden Infos:
Bevorzugter Benutzername
Firmenname und Adresse (von Ihrem Betrieb)
Ansprechpartner der Firma (zuständig Person in Ihrem Betrieb)
Verstösse gegen die Meldepflicht kann eine Geldstrafe bis CHF 40'000.- zur Folge haben
Für Arbeitgeber / Personaldienstleister besteht folgende Rückmeldepflicht:
Sie prüfen die vom RAV übermittelten Dossiers von Stellensuchenden und informieren das RAV über:
welche Kandidatinnen und Kandidaten Sie als geeignet erachtet und zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung eingeladen haben;
ob Sie eine oder einen der Kandidatinnen und Kandidaten angestellt haben.
Workflow:
Als Erstes müssen Sie feststellen, ob die Stellenvakanz, bzw. der gesuchte Beruf meldepflichtig ist.
Im TWM können Sie dazu aus dem Adressstamm, mittels Schaltfläche [Meldepflicht prüfen] oder unter dem Register [Stellenvakanzen], [Stellenmeldepflicht], mittels Berufseingabe im Feld 'Beruf / Meldepflicht' ermitteln ob der Beruf meldepflichtig ist.
Wenn eine Meldepflicht besteht, muss dazu unter Stellenvakanzen die Stelle erfasst und mittels Schaltfläche [Stelle melden] dem RAV gemeldet werden.