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Stellenmeldepflicht Allgemein

Letzte Mutation: 11.01.2023
 
 
Einleitung
Für Unternehmen inkl. Personaldienstleister besteht seit 1. Juli 2018 für meldepflichtige Berufe, bzw. Stellen eine Stellenmeldepflicht gegenüber dem zuständigen RAV. Im TWM wurde diese Meldepflicht mittels der API-Schnittstelle unter Stellenvakanzen integriert.
Für gemeldete Stellen gilt ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen (exkl. Wochenend- und Feiertage), beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung.
 
 
Meldepflicht mittels der im TWM integrierten API-Schnittstelle
Damit die API-Schnittstelle genutzt, bzw. Sie Stellenvakanzen elektronisch übermitteln werden können, benötigen Sie die Zugangsdaten, welche Sie wie folgt anfordern können.
Senden Sie ein Mail mit dem Betreff 'Job-Room API access' an 'jobroom-api@seco.admin.ch' mit folgenden Infos:
Weitere Voraussetzungen, damit Stellen dem RAV gemeldet werden können
 
Keine Meldepflicht besteht nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen besteht
 
Für Arbeitgeber / Personaldienstleister besteht folgende Rückmeldepflicht:
Sie prüfen die vom RAV übermittelten Dossiers von Stellensuchenden und informieren das RAV über:
 
Workflow:
Als Erstes müssen Sie feststellen, ob die Stellenvakanz, bzw. der gesuchte Beruf meldepflichtig ist.
Im TWM können Sie dazu aus dem Adressstamm, mittels Schaltfläche [Meldepflicht prüfen] oder unter dem Register  [Stellenvakanzen], [Stellenmeldepflicht], mittels Berufseingabe im Feld 'Beruf / Meldepflicht' ermitteln ob der Beruf meldepflichtig ist.
 
Wenn eine Meldepflicht besteht, muss dazu unter Stellenvakanzen die Stelle erfasst und mittels Schaltfläche [Stelle melden] dem RAV gemeldet werden.