letzte Mutation 21.09.2018
Einleitung
Arbeitgeber (ArbG) sind gemäss Art. 324a und 324b OR zur Lohnfortzahlungspflicht verpflichtet.
Voraussetzungen:
Die Leistungen betragen 80% des Ø Lohn, sofern die Arbeitsverhinderung mindestens 25% beträgt.
Im TWM gehen wir davon aus, dass eine Krankentaggeldversicherung besteht, welche ab einem festgelegten Zeitpunkt (z. Bsp. ab 14 Tagen) bis zur Übernahme der IV (720 Tage) die Taggeldleistungen übernimmt.
Die Taggeldleistungen sind durch folgende Faktoren bestimmt:
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Leistungspflicht durch den Gesetzgeber (Art. 324a und 324b OR. und GAV Personalverleih Art. 28 und 29 sowie swissstaffing Merkblatt 'Krankheit, Unfall' vom März 2017)
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Beginn der Versicherungsleistungen (Wartefrist der KTG-Versicherung)
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Arbeitgeberphilosophie (Ab wann wird, gemäss welcher Taggeldberechnung, eine TG-Ergänzungsleistung vom ArbG übernommen)
Taggeldberechnung:
Gemäss GAV PV Art. 29 Absatz 1, haben ArbN bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit einen Taggeldanspruch von 80% der normalen vertraglichen Arbeitszeit und des entsprechenden zuletzt bezahlten Lohnes.
Für die Festlegung des Krankentaggeld gelten bei einer Krankheit innerhalb des ersten Beschäftigungsmonat die Lohndaten gemäss Arbeitsvertrag.
Ab dem zweiten Monat des Beschäftigungsverhältnisses wird die effektiv ausbezahlte Lohnsumme bis zu den letzten drei Monaten berücksichtigt.
Bei Schwankungen von mehr als 10% innerhalb der letzten drei Monate wird die gesamte Einsatzdauer berücksichtigt.
Das Taggeld wird im TWM aufgrund der Eingaben in der Meldung 'Taggeld ArbG', den oben aufgeführten Voraussetzung und analog den Regeln der KTG-Versicherung wie folgt berechnet:
Ø Wochenstunden x 52 x (Ø Grundlohn1 inkl. 13. Mt.-Lohn + Schichtzulagen) * 0.8)
365 Tage
Hinweis: 13.Mt.-Lohn = (Grundlohn1 * 8.33); exkl. Feiertags- und Ferienanteil, da die Stunden p./KW x 52 KW gerechnet werden.
Taggeldauszahlungen und Anspruch auf Kinderzulagen:
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Taggeldzahlungen vom ArbG sind Sozialleistungspflichtig und werden, in der Rapporterfassung unter der Lohnart '242 TG ArbG Krankheit' erfasst.
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Taggeldzahlungen der KTG-Versicherung sind nicht sozialleistungspflichtig und werden unter der Lohnart '252 Taggeld KTG Krankheit', Spalte 'Lohn' erfasst.
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Arbeitnehmer haben gemäss FamZV 10 I für den laufenden + 3 Monate weiter Anspruch auf Kinderzulagen.
Workflow Meldung 'Taggeld ArbG' bei Krankheit erstellen
Felderläuterungen:
Allgemeine Basisdaten
Arbeitstage
Aktivieren Sie hier die Arbeitstage des ArbN.
Hinweise:
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Durch das System wird Montag bis Freitag als Standard aktiviert.
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Diese Festlegung ist, für die Lohnausfallberechnung massgebend.
Arbeitsunfähigkeit wegen:
Wählen Sie hier 'Krankheit' aus.
Ab / Bis
Erfassen Sie im Feld Ab, das Datum, ab welchem der/die ArbN arbeitsunfähig war.
Erfassen Sie im Feld Bis, den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit gemäss Arztzeugnis.
Hinweis: Bei langfristigen Krankheiten mit KTG Zwischenabrechnungen muss im Bis-Datum der letzte Tag gemäss KTG- Taggeldabrechnung erfasst werden.
Bemerkungen
Hier kann optional eine Bemerkung erfasst werden.
Lohn Basisdaten
Ø Stunden je Woche
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In diesem Feld werden bei Krankheit im ersten Einsatz und Beschäftigungsmonat die gemäss Einsatz vereinbarten Stunden pro Woche erfasst.
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Wenn die Krankheit im ersten Beschäftigungsmonat erfolgte und mehrere Einsätze in dieser Periode erfolgten, werden die Ø vereinbarten Stunden aller Einsätze gemäss Leistungskalender erfasst.
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Bei Krankheiten ab zweitem Beschäftigungsmonat, werden die effektiv geleisteten Stunden gemäss Leistungskalender erfasst.
Hinweise:
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Tragen Sie die Ø Anzahl der Spalte 'TStd' (Normal- inkl. Überstunden) gemäss Leistungskalender, maximal jedoch die betriebsüblichen Stunden gemäss aktuellem Einsatz pro KW ein.
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Im Leistungskalender können Sie verschiedene Perioden für die Berechnung der Ø Stunden bestimmen.
Ø Schichtzulage
Tragen Sie hier die Ø oder die letzte Schichtzulage vor der Arbeitsunfähigkeit gemäss Leistungskalender ein.
Hinweis: Massgebend ist der Anspruch, welcher der ArbN während der Arbeitsunfähigkeit hätte.
Ø Grundlohn1
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In dieses Feld wird durch das System der Grundlohn1 des letzten, bzw. aktuellen Einsatzes übernommen. Dieser ist verbindlich, wenn die Krankheit im ersten Einsatz und Beschäftigungsmonat erfolgt.
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Wenn die Krankheit im ersten Beschäftigungsmonat erfolgte und mehrere Einsätze in dieser Periode erfolgten, wird der Ø vereinbarten Grundlohn1 aller Einsätze gemäss Leistungskalender erfasst.
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Bei Krankheiten ab zweitem Beschäftigungsmonat, werden der Grundlohn1 gemäss Leistungskalender erfasst.
Hinweise:
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Tragen Sie den Ø Grundlohn gemäss Spalte 'GL1' des Leistungskalenders ein.
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Im Leistungskalender können Sie verschiedene Perioden für die Berechnung der Ø Grundlohn1 bestimmen.
Anteil 13. Monatslohn
Dieser Wert wird durch das System automatisch berechnet und entspricht fix 8.33% vom Grundlohn1.
Krankenspezifische Infos
TG ArbG Ab / Bis
Im Ab-Datum wird der Tag, ab welchem der ArbG Taggeld bezahlen muss, übernommen.
Im Bis-Datum wird der Tag, bis zu welchem der ArbG Taggeld bezahlt, übernommen.
Taggeldleistung ArbG ab
In diesem Feld wird durch das System das Datum, ab welchem Taggeldanspruch besteht, berechnet.
Hinweis: Diese ergibt sich aus dem Datum der Arbeitsunfähigkeit + Wartefrist 2 Tage.
Taggeldleistung ArbG in Tagen
In diesem Feld wird durch das System die Anzahl Tage des Taggeldanspruches durch den ArbG berechnet.
Hinweis: Diese ergibt sich aus der Periode der Arbeitsunfähigkeit inkl. der Wartefristen bei Versicherung.
Taggeld 80%
In dieses Feld wird durch das System 80% des Taggeldes pro Tag berechnet und übergeben.
Hinweis: Dieser wird gemäss obiger Beschreibung 'Taggeldberechnung' berechnet.
Auszahlung (Tage x Taggeld)
Hier wird durch das System der gesamte Taggeldanspruchs berechnet.
Hinweis: Dieser ergibt sich aus den berechneten Tage * Taggeld 80%.