letzte Mutation 17.04.2020
Einleitung
Im Bereich Anstellungsperioden werden die Ein- und Austrittsperioden inkl. den spezifischen Eigenschaften betreffend UV-Betriebsteil, UV-Code sowie die Quellensteuerangaben für QS-pflichtige verwaltet.
Diese Daten bilden die Basis für den NBUV- und bei ArbN mit Monatslohn, für den QS-Abzug auf der Lohnabrechnung sowie die Ein- und Austritte auf dem Lohnausweis, der QS-Abrechnung und die Unterteilung nach UV-Betriebsteil auf der UV-Jahresliste.
Die Verwaltung der Anstellungsperioden erfolgt gemäss folgenden Regeln automatisch oder manuell:
TWM generiert automatisch eine Anstellungsperiode bei folgenden Voraussetzungen:
Bei quellensteuerpflichtigen ArbN muss manuell eine neue Anstellungsperiode generiert werden, wenn eine der folgenden Quellensteuerbedingungen ändert:
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Ersteintritt; (Das Eintritts-Datum muss der erster Arbeitstag sein, damit die QS-Basis korrekt hochgerechnet wird).
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Wohnsitz; (Wechsel von PLZ/Ort) (Wohnsitzwechsel gelten immer erst ab Beginn des Folgemonats).
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Tarifgruppe; (Bei Wechsel des Zivilstandes oder der Arbeitssituation des Partner.
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Kinderzuwachs, Kinderreduktion; (Mutationen der Anzahl Kinder gelten in der Regel ab Beginn des Folgemonats. Bestimmte Kantone 'z.Bsp. Kt. Aargau' akzeptieren jedoch auch als Beginn der erste Tag des Geburtsmonats).
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Kirchensteuer; Hinweis: (Die Kirchensteuerpflicht gilt nur in bestimmten Kantonen ab Beginn des Folgemonat).
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Bewilligungswechsel; (Bewilligungswechsel gelten immer erst ab Beginn des Folgemonats).
Hinweise:
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Neue Anstellungsperioden (exkl. die Erste) müssen immer auf den ersten eines Monats erstellt werden, damit keine Hochrechnung der QS-Basis erfolgt.
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Die Kinderanzahl spielt bei der Tarifgruppe 'Alleinstehende Personen' keine Rolle.
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Der massgebende Kanton ist bei ArbN im 'Meldeverfahren' und bei 'Grenzgänger' immer der Kanton des ArbG Standorts und sonst der Wohnort des ArbN.
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Wohnsitz- und Bewilligungswechsel gelten immer erst ab Beginn des Folgemonats.
Gemäss Abklärung vom 7.9.2011 mit Hr. Meier des Kantonalen Steueramt Abteilung QS Zürich ist der QS-Begünstigte Kanton derjenige, in welchem der QS-pflichtige wohnhaft ist. Dies auch wenn der QS-pflichtige willkürlich oder verpasst sich am alten Wohnort ab-, bzw. am neuen Wohnort anzumelden.
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Das Lohnabrechnungs- und Bis-Datum der Anstellungsperiode wird nur bei QS-pflichtigen durch das System automatisch auf den letzten Arbeitstag + 2 Tage (spätestens jedoch auf den letzten Monatstag) gemäss der Rapporterfassung generiert.
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Da das System bei einem Eintritt in der letzten KW eines Monats die hochgerechnete QS-Basis falsch berechnet (wenn der letzte Tag dieser KW nicht der Sonntag ist), muss das Eintrittsdatum wie folgt korrigiert werden:
für 1 bis <=2,5 Arbeitstage minus '1' und für >=2.5 - 7 Arbeitstage minus '2' Tage.
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Eintritt
Das Eintrittsdatum muss bei QS-pflichtigen manuell auf den ersten Arbeitstag festgelegt werden.
Hinweis: Bei ArbN ohne QS-Pflicht, wird das Datum automatisch verwaltet.
Austritt
Das Austrittsdatum wird durch das System bei jeder 'Rapportverbuchung in den Lohn' auf den letzten Arbeitstag (bei QS-pflichtigen + 2 Tage, jedoch spätestens den letzten Tag des ausgewählten Monats) mutiert.
Definitiver Austritt
Bei einem definitiven Austritt oder Unterbruch von >14 Tage muss dieses Flag bei QS-Pflichtigen aktiviert werden, damit auf der QS-Abrechnung im entsprechenden Monat der MCode 'A' und das Austrittsdatum übernommen wird.
AHV-pflichtig
Diese Checkbox wird für alle Mitarbeiter aktiviert, die keine Sonderfälle darstellen. Auch für Jugendliche und Rentner wird dieser Code normalerweise aktiviert.
Hinweise betreffend Rentner / Pensionierte:
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Personen sind ab dem ersten Tag des Folgemonats nachdem sie das Rentenalter erreicht haben Rentner.
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Rentner sind weiter der KTG und NBUV/BUV unterstellt
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Rentner sind bis zum Freibetrag (2017: 16'800.- pro Jahr, bzw. 1'400.- pro Monat) von der AHV, ALV, FAR und WBK/VZK befreit
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Rentner sind nicht BVG-pflichtig
UV-Betriebsteil
Hier wird der einsatzspezifische UV-Betriebsteil eingegeben. Die wichtigsten UV-Betriebsteile sind:
A= Betriebsteil A Betrieb (Standardwert)
B= Betriebsteil B Untertags
Y= Betriebsteil Y interne
Z= Betriebsteil Z Büro
UV-Code
Hier wird der einsatzspezifische UV-Code eingegeben. Dieser Code definiert, wie ArbN versichert sind.
Die wichtigsten UV-Codes sind:
0= Nicht versichert, (gilt nur für ArbN, welche die dafür gültigen Kriterien gemäss SUVA erfüllen).
1= Mit NBUV 'Standardwert' (versichert mit NBUV-Abzug)
2= Ohne NBUV, (versichert ohne NBUV-Abzug, bzw. der NBUV-Abzug wird vom ArbG übernommen/bezahlt)
3= Nur BUV, (nur BUV versichert 'kein NBUV-Abzug', gilt wenn ArbN < als 8 Std. pro KW arbeiten)
Hinweis zu UV-Betriebsteil- und Code:
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Die Prämien ändern sich in der Regel für jedes Jahr und müssen gemäss SUVA-Angaben unter den TWM-Einstellungen und Lohnoptionen im entsprechenden Geschäftsjahr spezifisch erfasst werden.
Quellensteuer Parameter/Einstellungen
Basiseinstellungen und Datenquellen betreffend Quellensteuer:
QS-Pflicht
Wählen Sie hier, ob Quellensteuer-Pflicht für den ArbN besteht.
Bewilligungstyp
Wählen Sie hier, die Art der Bewilligung für den ArbN, es stehen folgende Bewilligungen zur Auswahl:
B Aufenthaltsbewilligung (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich. Bei B-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
C Niederlassungsbewilligung (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
F Asylant provisorisch (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht, die Bewilligung ist unbefristet gültig, der ArbN ist für die Verlängerung der Bewilligung verantwortlich)
G Grenzgängerbewilligung (der ArbG ist für die Bewilligung und die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
Hinweise:
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Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
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Wenn der ArbN auf keiner CH-Gemeinde angemeldet ist, muss der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet werden.
Gw Grenzgänger Wochenaufenthaler (Wochenaufenthalter sind auf einer CH-Gemeinde angemeldet und werden mit dem QS-Tarif gemäss seinem Wohnsitz abgerechnet.
Hinweis: Mittels Tarifgruppe wird bestimmt, ob der ArbN gem. Grenzgänger-Tarif oder normal besteuert wird.
N Asylant anerkannt (wir empfehlen Personaldienstleister abzuklären, ob die Person in der Schweiz arbeiten darf)
L Kurzaufenthaltsbewilligung (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht und der ArbN ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei L-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
- nicht nötig (diese Zuweisung ist bei allen ArbN, welche keine Bewilligung benötigen anzuwenden)
M Meldeverfahren (es besteht eine ArbG Melde- und Bewilligungspflicht und der ArbG ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei M-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet).
S Auslandschweizer (Auslandschweizer sind QS-pflichtig, ausser Sie können mittels Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungsausweis der Wohngemeinde bestätigen, dass sie ordentlich besteuert werden. Auslandschweizer welche QS-Pflichtige sind, werden mit dem QS-Tarif gemäss Tarifmeldung abgerechnet. Dies ist bei verschieden Einsatzorten in der Regel die PLZ und der Ort sowie QS-Tarif, bzw. Kanton des ArbG-Firmensitz und bei einem Einsatzort die PLZ und der Ort sowie QS-Tarif, bzw. Kanton des Einsatzort. Damit das System die korrekten PLZ und der korrekte Ort sowie QS-Tarif, bzw. Kanton in die Anstellungsperiode übernimmt, müssen die im Kapitel 'Personenanschrift' für Auslandschweizer beschriebenen Adressen erfasst, bzw. verwaltet und zugewiesen werden).
Hinweis: Nur Anwender mit Berechtigung 'Administrator' für das Register [Anstellungsperiode], können in der letzten Anstellungsperiode im Feld 'Bewilligungstyp' auch Mutationen vornehmen, wenn bereits Lohnabrechnungen in diese verbucht wurden.
Quellensteuer
Diese Zeile setzt sich aus folgenden vier Felder zusammen:
Hinweise:
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Bei ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G' werden folgende Daten durch das System aus den TWM-Einstellungen übernommen. Dabei ist die PLZ, der Ort und QS-Kanton immer derjenige des Firmensitzes, bzw. ArbG.
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Bei einem Wohnsitzwechsel, werden folgende Daten durch das System automatisch entsprechend angepasst.
QS-PLZ
In dieses Feld wird primär die PLZ der Zustelladresse und sonst diejenige der Hauptadresse übernommen.
QS-Ort
In dieses Feld wird primär der Ort der Zustelladresse und sonst derjenige der Hauptadresse übernommen.
QS-Kanton
Beim Erstellen einer Anstellungsperiode wird der zuständige QS-Kanton automatisch durch das System zugewiesen.
Hinweise:
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Falls der erforderliche Kanton nicht besteht, kann keine Anstellungsperiode erstellt werden und der Tarif muss vorab unter Menu Personal, 'Quellensteuer-Tarife' mittels Schaltfläche [Download] importiert werden.
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Massgebender Kanton ist (exkl. bei ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G', sowie bei ArbG mit Firmensitz im Kanton Bern) der Kanton gemäss ArbN Wohnsitz.
Schaltfläche [Tarif]
Über diese Schaltfläche wird der gespeicherte Quellensteuertarif aufgerufen/geöffnet mit allen dazugehörenden Tarifgruppen angezeigt und Sie können manuell einen QS-Abzug berechnen
Steueramt
Grundsätzlich gibt es (exkl. im Kanton TG) die Möglichkeit, die Quellensteuer mit einem Steueramt, oder mit den Kantonalen, bzw. im Kanton TG den zuständigen Gemeinden abzurechnen.
Die Zuweisung des zuständigen Steueramt erfolgt auf Basis der TWM-Einstellungen und gemäss folgenden Erläuterungen automatisch durch das System, oder durch manuelle Zuweisung des Steueramtes.
Hinweise:
Tarifgruppe
Folgende Tarifgruppen stehen zur Verfügung:
A) Tarif für alleinstehende Personen
B) Tarif für verheiratete Alleinverdiener
C) Tarif für verheiratete Doppelverdiener
D) Tarif für Nebenerwerb und Ersatzeinkünfte
E) Tarif für Einkünfte, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren besteuert werden
F) Tarif für Grenzgänger aus Italien, deren Ehegatte ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist
H) Tarif für alleinstehende Personen, die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben
L) Tarif für Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen
M) Tarif für Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen
N) Tarif für Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen
O) Tarif für Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode D erfüllen
P) Tarif für Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen
Hinweise:
Anzahl Kinder
Die Kinderzahl kann von 0 bis 9 eingegeben werden, obwohl die kantonalen Tarife nicht immer bis 9 definiert sind. Comatic sucht automatisch den richtigen Tarif.
Hinweise:
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Beim Festlegen der Kinder, wird durch das System geprüft, ob die eingegebene Anzahl Kinder mit derjenigen gemäss Register [Kinder] übereinstimmt. Falls nicht wird im Pendenzenfenster eine Pendenz generiert.
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Im Kapitel 'Kinder' finden Sie weiter Informationen, zur Verwaltung der Kinder.
Kirchensteuer
Der Kirchensteuer-Status wird in der Personalübersicht, Fenster [Personalien A] erfasst und beim erstellen einer Anstellungsperiode automatisch in die Anstellungsperiode übernommen.
Hinweis: Einige Kantonale Tarife enthalten keine Unterscheidung. Comatic sucht dann automatisch den richtigen Tarif.