Lohnarten Erläuterungen

letzte Mutation 29.06.2020
  
Mittels Lohnarten werden die Leistungen, Abwesenheiten entschuldigt und unentschuldigt für die Lohnabrechnung und Rechnungen erfasst.
Die Qualität vieler Abfragen und Berichte setzt das korrekte und vollständige Erfassen der Lohnarten bzw. Leistungen und Abwesenheiten voraus.
Am Schluss dieses Kapitels sind die Unterkapitel aufgeführt, in welchen die entsprechenden Themen spezifisch behandelt und beschrieben werden.
 
Folgend werden die wichtigsten Lohnarten, deren Erfassung und Funktion beschrieben:
 
Feiertage
Der Anspruch auf Feiertagsentschädigung kann im TWM auf folgende Arten verwaltet und entschädigt werden:
  • Dem ArbN wird der Anspruch mit einem prozentualen Anteil auf den Grundlohn1 (gemäss GAV-Vorgabe) jeweils mit der Lohnabrechnung ausbezahlt.
    Hinweise zur Erfassung:
  • Damit auf der 'ALV-ZVB' Feiertage korrekt ausgewiesen werden, müssen unter der Lohnart '247 Feiertag' im Tagesbereich die Stunden erfasst werden.
  • Damit die Ist-Stunden im Jahreskalender korrekt berechnet werden, müssen unbedingt die Stunden gemäss Einsatzplan unter der Lohnart '247 Feiertag' erfasst, und keine Feiertage an Tagen erfasst werden, für welche bereits Krankheit oder Unfall erfasst wurde. Siehe dazu auch die Erläuterungen unten.
  • ArbN erhält die 'Feiertagsentschädigung' nur für Feiertage, welche in das Anstellungsverhältnis fallen.
    Hinweise zur Erfassung:
  • Per Datum des Feiertages werden mittels Lohnart '248 Feiertag inkl. Entschädigung' die durchschnittlichen Stunden gemäss Leistungskalender im Tagesbereich erfasst.
  • Die Feiertagsentschädigung wird wie folgt berechnet: 'GL1 + Ferienanteil + 13.-Mt.-Anteil (von Basis GL1 + Ferienanteil)'.
  • Für ArbN, welche im 'Monatslohn mit Stundentarif' angestellt sind, beachten Sie unbedingt die Erläuterungen unten.
 
Bezahlte Absenzen/Abwesenheiten
Für entschuldigte Absenzen muss der ArbG zum Teil gesetzlich verpflichtend Lohnausfall-Zahlungen leisten.
Es gibt folgende Lohnausfall-Zahlungen:
  • Bezahlte Kündigungsfristen (welche dem Kunde nicht in Rg. gestellt werden)
  • Lohnausfall für 'Bezahlte Absenzen' gemäss Kapitel 'Bezahlte Kurzabsenzen'. Die Anspruchsberechtigung hängt von der Anstellungsdauer des ArbN (z. Bsp. 3 Monate ohne Unterbruch) und den firmeninternen Regelungen ab.
    Bezahlte Absenzen werden wie folgt erfasst:
    Mittels Lohnart '1070 Lohnausfall' werden die durchschnittliche geleisteten Stunden gemäss Leistungskalender, maximal die vertraglich Vereinbarten bzw. Betriebsüblichen Stunden erfassen.
    Hinweis: In der Spalte 'Lohn' wird der Grundlohn2 gemäss aktuellem, bzw. letztem Einsatz automatisch übernommen und kann bei Bedarf mutiert werden!
  • Lohnausfälle für Weiterbildungen werden wie folgt erfasst:
    Mittels Lohnart '1073 Lohnausfall Weiterbildung' werden Anhand des letzten Basislohnes und der Anzahl Stunden der Weiterbildung, sowie gemäss den Bedingungen im Kapitel 'Weiterbildungen abrechnen'  Lohnausfallentschädigung ausbezahlt.
    Hinweise:
  • In der Spalte 'Lohn' wird der 'Grundlohn 1' übernommen, welcher im 2020 auf CHF 29.75 maximiert werden muss.
  • Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im Kapitel 'Weiterbildungen für Temporäre' und 'Weiterbildungen abrechnen'
     
Entschuldigte Arbeitsunfähigkeit
Für entschuldigte Arbeitsunfähigkeiten wie 'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutterschaft', siehe Kapitel 'Krankheit, Unfall, Militär und Mutterschaft'.
 
Unentschuldigte Absenzen/Abwesenheiten
Für Abwesenheiten der ArbN, welche gemäss Rapport unentschuldigt sind, erhalten ArbN keinen Lohn. Damit solche Abwesenheiten jedoch nachvollziehbar sind und damit im Leistungskalender die durchschnittlichen Stunden korrekt berechnet werden, sowie auf den Berichten die korrekten Angaben sind, müssen unentschuldigte Abwesenheiten im Datumsbereich unter der Lohnart '134 Unbezahlte Absenz' erfasst werden. 
 
Lohnkorrektur
Unter der Lohnart '129 Lohnkorrektur' erfasste Mutationen werden nicht in die Lohnbasis für 'Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn' sowie in die Lohnbasis 'VZK/WBK und FAR' berechnet. Deshalb muss bei der Berechnung des Korrekturbetrags der Grundlohn 2 (inkl. Ferien, Feiertags- und 13. Monatslohn) genommen werden.
Hinweis:
  • Weitere Detailinformationen können dem Kapitel Lohnkorrekturen & TWM-Mutationen entnehmen!
  • Lohnkorrekturen können auch unter der selben Lohnart erfasst werden unter welcher der Fehler entstanden ist.
     
Konventionalstrafe und Schadenersatz
Unter der Lohnart '830 Konventionalstrafe' und '835 Schadenersatz' erfasste Mutationen, werden nicht in die Lohnbasis 'Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn' sowie in denjenigen der VZK/WBK und FAR integriert. Deshalb muss bei der Berechnung des Korrekturbetrags der Grundlohn 2 (inkl. Ferien, Feiertags- und 13. Monatslohn) genommen werden.
Hinweis: Weitere Detailinformationen können Sie dem Kapitel Lohnkorrekturen & TWM-Mutationen entnehmen!
Kurzarbeit
Die zur Verwaltung von Kurzarbeit benötigten Unterlagen, Lohnarten inkl. den daraus resultierenden FiBu-Buchungen, finden Sie im Kapitel 'Kurzarbeit'.
 
BVG Abzugslohnarten
Folgende BVG Abzugslohnarten bestehen im TWM:
600 BVG Berufliche Vorsorge unter dieser Lohnart wird der durch das System berechnete Standard BVG-Abzug verwaltet.
601 BVG-Korrekturen' mit diese Lohnart können in der Rapporterfassung 'Allgemeine' und 'Nachtrags-Korrekturen' erfasst und verwaltet werden.
602 BVG VK mit dieser Lohnart kann ein 'BVG-VK Abzugsbetrag', welcher automatisch (pro Monat maximal einmal mittels Rapportverbuchung) in die Lohnabrechnung verbucht wird.
602 BVG-Korrekturen VK mit dieser Lohnart können in der Rapporterfassung 'BVG-Korrekturen VK' erfasst/verwaltet werden.
 
Quellensteuer-Korrekturen
QS-Korrekturen müssen unbedingt gemäss den Konventionen gemäss Kapitel 'Quellensteuer-Korrekturen' vorgenommen werden, damit die QS-Abrechnung vom QS-Amt akzeptiert wird.
 
Spesen
Im TWM stehen Stundenspesen, Tagesspesen, Wochenspesen und Monatsspesen zur Verfügung. Spesen werden im Einsatz unter den entsprechenden Felder erfasst.
Bei der Rapporterfassung wird dann unter der entsprechenden Lohnart der Betrag aus dem Einsatz übernommen und kann bei Bedarf mutiert werden.
Folgende Eigenschaften gelten für die Spesen:
Stundenspesen müssen nicht extra erfasst werden, diese werden automatisch auf jede erfasste Stunde dem Lohn gutgeschrieben und verrechnet.
Tagesspesen werden beim erfassen der gleichnamigen Lohnart aus dem Einsatz in die Spalte 'Lohn' und 'Rechnung' übernommen und mit der Anzahl Spalten Mo - So multipliziert.
Wochenspesen werden beim erfassen der gleichnamigen Lohnart aus dem Einsatz in die Spalte 'Lohn' und 'Rechnung' übernommen und mit dem Wert gemäss Spalten 'Anzahl' multipliziert.
Monatsspesen werden beim erfassen der gleichnamigen Lohnart aus dem Einsatz in die Spalte 'Lohn' und 'Rechnung' übernommen und mit dem Wert gemäss Spalten 'Anzahl' multipliziert.
Hinweise:
  • Tagesspesen werden in der Rapporterfassung im Tagesbereich, Hingegen Wochen- und Monatsspesen im Datumsbereich erfasst!
  • Wochen- und Monatsspesen sind gemäss Steuerverwaltung Pauschalspesen, welche grundsätzlich steuerpflichtig sind!
 
Schichtzuschläge
Schichtzuschläge können Stundenansätze oder prozentuale Zuschläge pro Stunde sein.
Hinweise:
  • Übliche Schichtzulagen sind: 'Morgen'-, 'Mittag'- und 'Nachtschicht'.
  • Die Stundenansätze für Schichtzulagen werden primär durch die gesetzlichen Bestimmungen der GAV und sekundär durch die Einsatzfirma  bestimmt und können im Firmenstamm, Register [Spezielles] pro Kunde festgelegt werden.
  • Auf Arbeitszeiten ab 23:00 bis 06:00 haben ArbN in der Regel einen Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10%, welcher unter der Lohnart '1235 Zeitzuschlag Nachtarbeit 10%' erfasst wird.
  • Schichtzulagen sind sozialleistungspflichtig und werden deshalb in der Regel mit einem Mindestzuschlag von 20% (für Sozialleistungen ArbG), auf die ArbN-Schichtzulage dem Kunden verrechnet.
 
Krankenkasse
Krankenkassenabzüge werden durch das System automatisch bei der Rapportverbuchung unter folgenden Voraussetzungen in die Lohnabrechnung gebucht.
  • In den TWM-Einstellungen wurde die Verwaltung des KK-Abzug akiviert.
  • In der Personalübersicht, Fenster [Personalien A] wurde 'durch Arbeitgeber' und ein CHF KK-Abzug festgelegt.
  • Im entsprechenden Lohnabrechnungsmonat besteht noch keine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug.
     
Privatanteil Auto
Wenn ArbN durch den ArbG ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt wird, dann muss bei Temporäre ArbN in der Rapporterfassung die Lohnart '431 Privatanteil Auto' und bei internen ArbN im Register [Standardlohn] die Lohnart '7415 Privatanteil Auto' erfasst werden. Der diesbezügliche Ansatz beträgt 0.8% pro Monat, bzw.  9.6% pro Jahr des Auto-Kaufpreis exklusive MWSt, jedoch mindestens CHF 150.- pro Monat. Der so errechnete Ansatz versteht sich inklusive MWSt. Hinweise zum massgebenden MWSt-Code für juristische Personen (AG und GmbH) sowie Einzelunternehmen, finden Sie im Kapitel Branchenspezifische Infos & Links.
 
Lohnarten für ArbN mit Anstellungs-Art 'Monatslohn mit Stunden- oder Monats-Tarif:
Hinweis: Folgende Lohnarten, welche mit '*' beginnen, werden bei ArbN mit Anstellungs-Art Monatslohn mit Stundentarif im Jahreskalender zu den 'Total Ist-Std.' kumuliert. Deshalb ist die Erfassung dieser Lohnarten, die Voraussetzung für die korrekte Berechnung der Ist-Std im Jahreskalender.
 
1060  Monatslohn mit Monatstarif
1061  * Monatslohn mit Stundentarif
1070  * Lohnausfall (im Kapitel Bezahlte Kurzabsenzen finden Sie die Absenzen, auf welche ArbN Lohnanspruch haben).
1073  * Lohnausfall Weiterbildung
1080  * Warte- Fahr- und Reisezeit
1090  * Pause bezahlt
Für die Überstundenverwaltung von ArbN mit Mt.-Lohn, s. Kapitel 'Überstundenverwaltung mit Kompensation Monatslohn')
119    * Kompensation Über-/Minusstunden (siehe dazu Kapitel 'Überstundenverwaltung mit Kompensation Monatslohn')
129    Lohnkorrektur
130    Provision
132    Prämie
133    Wegentschädigung
135   * Ferienbezug
145   Gratifikation
147   13.-Mt. Auszahlung (Mt.-Lohn)
220   Lohnabzug KurzArbeit/SchlechtWetter (Lohnabzug gem. B&F Excel-Vorlage 'Kurzarbeit berechnen')
225   Lohnausfall KurzArbeit/SchlechtWetter (Lohngutschrift gem. B&F Excel-Vorlage 'Kurzarbeit berechnen')
230   * Lohnausfall Quarantäne (Arbeitsausfall wegen Quarantäneverordnung ohne Betrag)
240   * TG ArbG Militär (durch das Erfassen dieser Lohnart, werden die im Einsatz, bzw. Einsatzplan festgelegten Stunden in den Jahreskalender kumuliert)
241   * TG ArbG Unfall
242   * TG ArbG Krankheit (damit ArbG TG-Zlg. ins Kto. 4005 gebucht werden, müssen Sie unter dieser LA erfasst werden).
247   * Feiertag
250   * TG EO/Militär/Mutterschaft
251   * TG SUVA Unfall
253   * TG KTG für ArbN mit Mt.-Lohn (Der unter dieser Lohnart erfasste Betrag, wird durch das System automatisch mit der Lohnart '254 Korr. Versicherungsleistung' kompensiert. Zudem werden für die erfasste Periode, die im Einsatz, bzw. Einsatzplan festgelegten Stunden in den Jahreskalender kumuliert).
2511 Ergänzungsleistung zum SUVA-TG
400   Spezielles (ohne Sozialleistungspflicht)
4010 Spesen effektiv (Reise, Verpflegung, Übernachtung)
4015 Spesen effektiv (übrige)
4020 Spesen (Repräsentation)
4025 Spesen Diverses
4035 Spesen Mittagessen/Tag 
4065 Spesen pro Woche
4070 Spesen pro Monat
4075 Auto- Fahr/Reisespesen Pauschal
4080 Weg- Reisekosten (öffentl. Verk.-Mittel)
4083 KM-Entschädigung
4090 Spesenkorrektur (mit QS-pflicht)
4093 Spesenkorrektur (ohne QS-pflicht)
830   Konventionalstrafe
835   Schadenersatz
601   BVG-Korrektur
608   QS Storno oder Nachtrag
609   QS- Korrektur (nicht auf QS-Abrechnung)
819   Darlehen
Hinweise zu den Lohnarten: